TIM - tax in motion - Dezember 2013 - page 16

Steuer-News.
BFH-Urteile zur Besteuerung von Dienstwagen: 1%-Regelung
ist auch bei fehlender privater Nutzung anzuwenden!
Der Bundesfinanzhof kommt mit einer Reihe
von neuen Urteilen zu dem Entschluss, dass
die Besteuerung des Dienstwagens mit der
1%-Regelung auch bei der fehlenden priva-
ten Nutzung durch den Arbeitnehmer anzu-
wenden ist.
Mit dem nach der 1%-Regelung zusätzlich
zu versteuernden Betrag soll der geldwerte
Vorteil durch die Möglichkeit der privaten
Nutzung des Dienstwagens pauschal abge-
golten werden. Der Bundesfinanzhof ist der
Auffassung, dass dieser Vorteil schon durch
die konkrete Möglichkeit der privaten Nut-
zung vorliegt, egal, ob sie wirklich genutzt
wird oder nicht.
Anders liegt der Fall, wenn die Privat-
nutzung ausdrücklich nicht erlaubt ist,
oder sie sogar verboten ist. In diesem Fall
existiert keine Ausgangsvermutung dahin-
gehend, dass dennoch eine Privatnut-
zung stattfindet.
Soweit die Finanzverwaltung
einen Nachweis der pri-
vaten
Nutzung
nicht führt, ist
ein privater
Nutzungs-
wert nicht zu
versteuern.
Verrechnung von Verlusten aus privaten
Wertpapiergeschäften: Am 31.12.2013 ist
es zu spät.
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer
für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Jahr
2009 können Verluste aus Aktienverkäufen
nur noch mit Gewinnen aus solchen Geschäf-
ten verrechnet oder in künftige Jahre vor-
getragen werden.
Anleger, die noch Verluste aus privaten
Wertpapiergeschäften vor der Zeit der Ein-
führung der Abgeltungsteuer haben, also
vor 2009, müssen beachten, dass diese
Verluste nur noch mit bis zum 31.12.2013
erwirtschafteten Gewinnen aus Wertpapier-
Um Altverluste geltend zu machen, muss der Steuerpflichtige die Verrechnung bei
seinem Finanzamt beantragen. Sollten Sie Fragen zur Verrechnung Ihrer Altverluste
haben, beraten wir Sie gerne.
veräußerungen ver-
rechnet
werden
können. Danach können
diese Altverluste nur noch mit Ge-
winnen aus der Veräußerung von
Edelmetallen, Kunstgegenständen, Devisen
innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist
(wenn diese jährlich mindestens 600 € be-
tragen) oder mit steuerlichen Gewinnen aus
dem Verkauf von Immobilien innerhalb der
zehnjährigen Spekulationsfrist verrechnet
werden.
Dezember 2013
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Q
Steuern
Auszubildender
07821/9183-173
Philipp Glatz
Stefanie Schillinger
Bachelor of Arts
07821/9183-180
1...,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15 17,18,19,20,21,22,23,24
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