TIM - tax in motion - Dezember 2013 - page 18

Steuer-News.
Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt).
Achtung:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind kostenlos.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 soll
durch die Finanzverwaltung erstmals die
sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung
zur Verfügung gestellt werden. Hierbei han-
delt es sich um den Abruf von Daten, wel-
che der Finanzverwaltung durch Dritte
übermittelt werden. Der Umfang dieser Da-
ten soll von Zeit zu Zeit ausgeweitet wer-
den. Die Bereitstellung dieser Daten hat
einerseits den Vorteil, dass Werte ohne
Übertragungsfehler erfasst werden können,
da sie direkt von der betroffenen Stelle
übermittelt werden. In
diesem
Zusammenhang soll
für Steuerberater
die Möglichkeit
Derzeit werden Schreiben versendet die
amtlich aussehen, aber nicht von einer Be-
hörde stammen. Es wird versucht, dass der
Unternehmer sich in ein Zentralregister für
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ein-
tragen lässt. Dieser Eintrag kostet mehrere
hundert Euro, was allerdings nur im Klein-
gedruckten ersichtlich ist. Die Schreiben
sollten keinesfalls unterschrieben und zu-
rückgesendet werden.
Die Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikati-
onsnummern ist kostenlos. Die Beantra-
gung erfolgt über das Finanzamt bzw. das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die-
ses warnt ausdrücklich vor den dubiosen
Schreiben. Auch die Überprüfung von Um-
geschaffen werden, Vollmachtsdaten elekt-
ronisch an die Finanzverwaltung zu über-
mitteln. Dies erfolgt über die Nutzung einer
Vollmachtsdatenbank (VDB) und stellt so-
mit einen unkomplizierten Zugriff auf die
gespeicherten Mandantendaten dar. Dieses
Verfahren erfolgt über unsere Software DA-
TEV und stellt deshalb eine sichere Art der
Datenübermittlung dar. Somit wird es in Zu-
kunft notwendig sein, dass neue Vollmach-
ten in Papierform durch den Mandanten
unterschrieben werden und durch den Steu-
erberater aufzubewahren sind. Diese kann
dann in die Vollmachtsdatenbank eingefügt
werden.
satzsteuer-Identifikationsnummern
von
ausländischen Geschäftspartnern erfolgt
kostenlos über die Seiten des Bundeszent-
ralamts für Steuern.
Weitere Beispiele für amtlich aussehende
Schreiben gibt es unter anderem im Bereich
Gewerbeauskunft und Eintragungen ins Pa-
tent- bzw. Markenregister. Insbesondere
Firmenneugründungen werden teilweise
mit mehreren Schreiben überrollt. Bitte prü-
fen sie diese immer und unterschreiben sie
nicht ohne die Konsequenzen zu bedenken.
Außerdem sollte bei Eingang einer Rech-
nung stets geprüft werden ob diese zu zah-
len ist.
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Steuern
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