TIM - tax in motion - Dezember 2013 - page 9

Kante legen.
nicht möglich. Die bisherige Möglichkeit
für ältere Arbeitnehmer, Altersteilzeit in
Anspruch zu nehmen, wurde 2009 ab-
geschafft. Daher sind Lösungen gefragt,
die es ermöglichen, das Renteneintritts-
alter ohne Versorgungslücken und auf
legale Weise nach vorne zu verlegen. Im
Interesse von Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer können Zeitwertkonten dazu
beitragen, Flexibilität in der Arbeitszeit-
planung zu ermöglichen und die Alters-
struktur im Unternehmen zu steuern.
Arbeitnehmer können in jungen Jahren
unter anderem Überstunden in Ihr Zeit-
wertkonto einbringen, um vor der Regel-
altersrente beispielsweise ohne finanzielle
Einbußen früher aus dem aktiven Berufs-
leben aussteigen zu können. Bei der Ent-
scheidung für einen Arbeitgeber blicken
Bewerber daher immer mehr auch auf
das Angebot von Zeitwertkonten in einem
Unternehmen.
Wie funktionieren Zeitwertkonten?
In der
Ansparphase
muss das Wertgut-
haben aufgebaut werden. Anfallende Über-
stunden, Resturlaubstage, Prämien, Boni,
laufendes Entgelt, Gehaltserhöhungen, aber
auch Urlaub- oder Weihnachtsgeld etc. kön-
nen dem individuellen Wertkonto zunächst
steuer- und sozialversicherungsfrei gutge-
schrieben werden. Der Arbeitgeber bringt
zusätzlich seinen Arbeitgeberanteil an der
Sozialversicherung mit ein. Das Guthaben
wird dann verzinslich angelegt. Welche
Quellen genau dem Konto gutgeschrieben
werden, wird in einer Rahmenvereinbarung
festgelegt.
In der
Freistellungsphase
(z. B. für Pflege
eines Angehörigen, Erziehung der Kinder
oder Vorruhestand) zahlt der Arbeitgeber –
dann unter Abzug von Steuern und Sozial-
versicherung – das Freistellungsgehalt aus.
Dieses soll dann zwischen 70 % und 130 %
des durchschnittlichen monatlichen Ent-
gelts der letzten 12 Monate betragen. Die
Stundung von Steuern und Sozialversiche-
rungsbeiträgen fördert und beschleunigt
somit den Vermögenszuwachs. Durch den
Korridor 70/130 lässt sich die Auszahlungs-
dauer variieren.
Was passiert bei Kündigung des Arbeits-
nehmers oder bei Insolvenz des Arbeit-
gebers?
Sollte das Wertguthaben nicht für eine Frei-
stellungsphase verwendet werden können,
da das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet
wird, oder der Arbeitgeber insolvent geht,
so nennt das die Sozialversicherung liebe-
voll „Störfall“.
Grundsätzlich wird bei einem „Störfall“ das
Guthaben in einer Summe nach Versteue-
rung und Verbeitragung an den Arbeitneh-
mer ausbezahlt. Das Guthaben kann jedoch
unter bestimmten Voraussetzungen auch
auf einen anderen Arbeitgeber oder treu-
händerisch an die Deutsche Rentenversiche-
rung übertragen werden. Die Deutsche
Rentenversicherung führt dann die Wertgut-
haben weiter, rechnet bei Freistellung ab
und agiert insofern als Arbeitgeber.
Umsetzung
Die Umsetzung von Zeitwertkonten erfor-
dert einige Formalitäten und bringt trotz
vieler Vorteile auch Verwaltungsaufwand
und Kosten mit sich. Wenn Sie Interesse
an solch einer Lösung haben, so sprechen
Sie uns an. Es gibt externe Dienstleister
oder Anlageinstitute, die Ihnen die Arbeit
abnehmen. Wir helfen Ihnen bei der Aus-
wahl und Einführung von Zeitwertkonten
gerne weiter.
Ansparphase
Freistellungsphase
Arbeitsphase oder Rente
Geld
z.B. Gehalt, Boni
Zeit
z.B. Mehrarbeit,
Urlaubstage, ggf.
Arbeitgeberzuschus
s
Verzinsung
Freistellung gegen Arbeitsentgelt aus
Wertguthaben für:
z.B. ruhestandsnahe Auszeit; Sabbatical,
Verringerung der Arbeitszeit, Pflegezeit
Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei
Fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis/Sozialversicherungsschutz
Insolvenzsicherung
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
bei Auszahlung Steuern und Sozialabgaben
Wertguthaben
Titelthema
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