TIM - tax in motion - Dezember 2013 - page 15

Wie sonst im Leben
auch, gilt hier im besonderen Maße: Vorbe-
reitung ist das halbe Leben. Bei der Erstel-
lung der E-Bilanzen hat sich vor allem die
frühzeitige Schulung der Mitarbeiter in der
Finanzbuchhaltung ausgezahlt.
Zeitaufwand einer E-Bilanz
Viele Fragen hatten wir zur Dauer einer E-
Bilanz im Vergleich zu einer Papier-Bilanz.
Hier können wir teilweise Entwarnung ge-
ben. Wird die Buchhaltung anhand des Stan-
dardkontenrahmens gebucht und werden
nur wenig individuell beschriftete Konten
verwendet, kann die Erstellung der E-Bilanz
in einem überschaubaren Zeitrahmen erfol-
gen. Zeitaufwendiger wird es bei selbst bu-
chenden Unternehmen mit eigenem
Kontenrahmen. Falls hier ab 2013 keine
Verbuchung nach der Taxonomie erfolgt ist
und eine Zuordnung im Nachhinein nicht
mehr erfolgen kann, müssen viele Auf-
fangpositionen verwendet werden. Dies
kann zu einem negativen Ranking bei
der Finanzverwaltung führen und das
Risiko einer Betriebsprüfung erhöhen.
In diesem Fall sollte kurzfristig ein Bera-
tungsgespräch stattfinden, sodass die
Strategie der E-Bilanz festgelegt werden
kann.
Fazit
Die neue E-Bilanz ist kein Hexenwerk.
Aber es bedarf einiger Vorbereitungen
und Voraussetzungen, an die man
rechtzeitig denken muss. Dabei helfen
wir Ihnen gerne weiter.“
Mit mehreren
Artikeln zum Thema
E-Bilanz, zuletzt in der TIM
Ausgabe Juni 2012, haben wir Sie über
die Pflicht zur elektronischen Übermittlung
der Jahresabschlussdaten anhand einer be-
stimmten Taxonomie (Systematik) infor-
miert.
Die
Übermittlung
ist
für
Jahresabschlüsse, die nach dem 31.12.2012
beginnen, verpflichtend. Somit ist der Jah-
resabschluss 2013 (bei abweichendem Wirt-
schaftsjahr 2013/2014) elektronisch zu
übermitteln.
Was hat sich in dieser Zeit geändert? Auf
was mussten die Unternehmen, aber auch
die Steuerberater besonders achten?
Steuerfachwirt Kai Kuscher berichtet exklu-
siv über seine Erfahrungen mit der elektro-
nischen Bilanz. Und darüber, dass selbst
das Finanzamt so seine Schwierigkeiten mit
der Umstellung hatte…
Positive Erfahrungen
„Wir haben bereits mehrere E-Bilanzen für
das Kalenderjahr 2012 freiwillig übermit-
telt. Hier konnten Erfahrungen gesammelt
und die Reaktion der Finanzverwaltung auf
die neue Übermittlung getestet werden.
Eine Finanzbeamtin hat telefonisch nach der
Einreichung der Bilanz gefragt. Als ich ihr
erklärt hatte, dass diese als E-Bilanz ein-
gereicht worden ist, war sie zuerst etwas
perplex, weil das offensichtlich ihre erste E-
Bilanz war. Sie konnte die Daten dann aber
einsehen und hat die Veranlagung ohne Ein-
reichung einer Papierbilanz abgeschlossen.
Bei den übrigen Einreichungen wurde ohne
nachzufragen veranlagt.
Kai Kuscher
Steuerfachwirt
07821/9183-135
Die Übermittlung
der E-Bilanz funk-
tioniert bereits.
Bei Verwendung der Stan-
dardkontenrahmen und
wenig individuell beschrif-
teten Konten ist die Er-
stellung in einem über-
schaubaren Zeitrahmen
möglich. Bei selbst bu-
chenden Unternehmen,
die sich bislang noch nicht
mit der E-Bilanz beschäf-
tigt haben, besteht drin-
gender Handlungsbedarf.
Die elektronische Bilanz.
Ab dem Jahresabschluss 2013 dürfen die Inhalte einer Unternehmensbilanz nicht mehr in Papier-
form ans Finanzamt geliefert werden, sondern müssen elektronisch übertragen werden.
Stichtag war der 31. Dezember 2012. Ein Erfahrungsbericht von Experte Kai Kuscher.
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