TIM - tax in motion - November 2015 - page 12

Die Umsätze von Unternehmen im Bereich E-
Commerce (Handel mit Waren und Dienstleis-
tungen über das Internet) steigen laut offiziel-
len Statistiken in den letzten Jahren
überdurchschnittlich an. Insbesondere der
Vertrieb von Ware über das Internet, dem so
genannten Versandhandel, spricht längst
nicht mehr nur junge Konsumenten an.
Doch Onlinehandel bietet sowohl für Markt-
einsteiger als auch für bereits etablierte Un-
ternehmen nicht nur große Chancen, sondern
auch Risiken. Um eine risikooptimierte Ab-
wicklung zu gewährleisten sind neben ver-
triebsstrategischen Entscheidungen, der
Gestaltung der Web-Präsenz, E-Commerce-
tauglichen Lösungen für Buchhaltung und
Rechnungswesen sowie rechtsgeschäftlichen
Überlegungen auch steuerrechtliche Aspekte
immer nach den aktuellsten Gegebenheiten
zu prüfen.
Digitale Lösungen für die schnelle
und sichere Verbuchung E-Commer-
ce-typischer Geschäftsvorfälle.
Die technischen Anforderungen zur Verbu-
chung der Zahlungen sind hoch. Das
können teilweise sehr komplexe Her-
ausforderungen sein. Die Buchhal-
tung und die Schnittstelle zum Steuer-
berater muss organisiert werden. Alle
Geschäftsvorfälle müssen lückenlos
verbucht werden. Nur über automati-
sierte Vorgänge (z.B. durch Anbin-
dung an DATEV Schnittstellen an
den Bezahldienst PayPal) lässt sich
das komplizierte Rechnungswesen
effizient organisieren. Denken Sie
daran, dass sich der Buchungsauf-
wand im E-Commerce schnell verhun-
dertfachen kann. Jeder Vorgang muss
als Forderung verzeichnet und der
Als „modernen Zehnkampf“ bezeichnen viele erfahrene Online-Versandhändler die Er-
schließung von Absatzkanälen im Internet. Wir erläutern Ihnen die wichtigen Punkte
hinsichtlich Rechnungswesen und Steuern.
Kai Kuscher
Der Onlinehan-
del bietet große
Chancen für Un-
ternehmer. Man
sollte sich jedoch von An-
fang an über die Pflichten
und Risiken informieren.
Grundlage hierfür ist eine
gute fachliche Beratung
mit viel Erfahrung und
entsprechenden Kontak-
ten, besonders bei Aus-
landssachverhalten.
Sprechen Sie uns an.
Steuerfachwirtin
07821/9183-159
N dine Franke
Zahlungsausgleich muss via Lastschrift,
Kreditkarte, Pay-Pal etc. gebucht werden.
Von der buchhalterischen Behandlung der
Retouren, geplatzten Lastschriften usw. ganz
zu schweigen. Eine digitalisierte Buchhaltung
drängt sich geradezu auf.
Die wichtigsten steuerrechtlich zu
beachtenden Faktoren.
Handeln Sie gewerblich oder privat?
Diese grundsätzliche Frage sollte jeder On-
line-Verkäufer gleich zu Beginn seines Web-
Engagements für sich klären. Ins-
besondere bei Verkäufen über
die Onlineplattform eBay kön-
nen sich bei falscher Einschät-
zung in der Fol-
ge zahlreiche
negative
Konsequen-
zen ergeben.
Finanzbehör-
den prüfen
nicht nur, ob
so mancher „Powersel-
ler“ seine Gewinne ver-
steuert hat, sondern
auch, ob die Umsätze der Umsatzsteuer un-
terliegen. Unternehmerisch (wirtschaftlich)
tätig wird, wer planmäßig, wiederholt und mit
erheblichem Organisationsaufwand Produkte
im eigenen Namen verkauft. So argumentierte
der Bundesfinanzhof (BFH) in einem seiner
jüngsten Urteile vom 12.08.2015.
Buch- und Belegnachweispflichten bei in-
nergemeinschaftlichen Lieferungen.
Auch Versandhändler bleiben von den um-
fangreichen Nachweispflichten bei steuerfrei-
en, innergemeinschaftlichen Lieferungen
nicht verschont. Da im Onlinehandel meistens
eher kleine Bestellmengen „über den Laden-
Zukunftschance E-Co
Richtig verkaufen
November 2015
12 Steuern
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