Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat
Mütter und Väter, die ihr Kind in den ersten
14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreu-
en wollen und deshalb nicht voll erwerbstä-
tig sind.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
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ihre Kinder nach der Geburt selbst
betreuen und erziehen und
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nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
erwerbstätig sind und
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gemeinsam mit ihren Kindern in einem
Haushalt leben und
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einen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland haben.
Hierbei gewährt der Staat dem betreuenden
Elternteil zwischen 65-100% des durch-
schnittlichen Nettoeinkommens der zurück-
liegenden 12 Monate vor der Geburt des
Kindes, höchstens jedoch 1.800 €. Eltern
ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt
ihres Kindes bekommen den einkommen-
sunabhängigen Mindestbetrag des Eltern-
geldes von 300 €. Ein Elternteil allein kann
die Leistung nur für 12 Monate beziehen.
Teilt sich das Elternpaar die Kinderbetreu-
ung, kann der Leistungszeitraum auf 14 Mo-
nate verlängert werden.
Das neue ElterngeldPlus mit längerer
Bezugszeit, Partnerschaftsbonus und
einer flexibleren Elternzeit.
Das ElterngeldPlus macht es Müttern und Vä-
tern nun z. B. leichter, Elterngeld und Teil-
zeitarbeit miteinander zu kombinieren. Denn
Eltern können die Bezugszeit des Elterngel-
des verlängern: Aus einem Elterngeldmonat
werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Es be-
rechnet sich wie das Elterngeld, beträgt aber
maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags,
der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der
Geburt zustünde. Dafür wird für den doppel-
ten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat =
zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitie-
ren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den
14. Lebensmonat des Kindes hinaus.
Vier zusätzliche Monate durch den Part-
nerschaftsbonus möglich.
Arbeiten Vater
und Mutter gleichzeitig in Teilzeit und be-
treuen das Kind gemeinsam, haben sie per
Partnerschaftsbonus Anspruch auf jeweils
vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Die 36 Monate Elternzeit
kann nun in 3 Be-
treuungsblöcke unterteilt und zwischen dem
dritten und achten Lebensjahr des Kindes in
Anspruch genommen werden.
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Mehr Flexibilität mit ElterngeldPlus
Neue Möglichkeiten für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren sind.
Johannes Pilgram
DH-Student
07821/9183-110
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mehr für Sie lohnt: Basisel-
terngeld oder Elterngeld Plus?
Gerne beraten und unterstützen wir Sie
bei der Beantragung. Weitere Informa-
tionen finden Sie auf unserer Website.
Bettina Melzer
Bilanzbuchhalterin
07821/9183-125
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