TIM - tax in motion - November 2015 - page 7

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat
Mütter und Väter, die ihr Kind in den ersten
14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreu-
en wollen und deshalb nicht voll erwerbstä-
tig sind.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
ihre Kinder nach der Geburt selbst
betreuen und erziehen und
nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
erwerbstätig sind und
gemeinsam mit ihren Kindern in einem
Haushalt leben und
einen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland haben.
Hierbei gewährt der Staat dem betreuenden
Elternteil zwischen 65-100% des durch-
schnittlichen Nettoeinkommens der zurück-
liegenden 12 Monate vor der Geburt des
Kindes, höchstens jedoch 1.800 €. Eltern
ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt
ihres Kindes bekommen den einkommen-
sunabhängigen Mindestbetrag des Eltern-
geldes von 300 €. Ein Elternteil allein kann
die Leistung nur für 12 Monate beziehen.
Teilt sich das Elternpaar die Kinderbetreu-
ung, kann der Leistungszeitraum auf 14 Mo-
nate verlängert werden.
Das neue ElterngeldPlus mit längerer
Bezugszeit, Partnerschaftsbonus und
einer flexibleren Elternzeit.
Das ElterngeldPlus macht es Müttern und Vä-
tern nun z. B. leichter, Elterngeld und Teil-
zeitarbeit miteinander zu kombinieren. Denn
Eltern können die Bezugszeit des Elterngel-
des verlängern: Aus einem Elterngeldmonat
werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Es be-
rechnet sich wie das Elterngeld, beträgt aber
maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags,
der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der
Geburt zustünde. Dafür wird für den doppel-
ten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat =
zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitie-
ren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den
14. Lebensmonat des Kindes hinaus.
Vier zusätzliche Monate durch den Part-
nerschaftsbonus möglich.
Arbeiten Vater
und Mutter gleichzeitig in Teilzeit und be-
treuen das Kind gemeinsam, haben sie per
Partnerschaftsbonus Anspruch auf jeweils
vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Die 36 Monate Elternzeit
kann nun in 3 Be-
treuungsblöcke unterteilt und zwischen dem
dritten und achten Lebensjahr des Kindes in
Anspruch genommen werden.
Mehr Flexibilität mit ElterngeldPlus
Neue Möglichkeiten für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren sind.
Johannes Pilgram
DH-Student
07821/9183-110
Wollen Sie wissen, was sich
mehr für Sie lohnt: Basisel-
terngeld oder Elterngeld Plus?
Gerne beraten und unterstützen wir Sie
bei der Beantragung. Weitere Informa-
tionen finden Sie auf unserer Website.
Bettina Melzer
Bilanzbuchhalterin
07821/9183-125
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