TIM - tax in motion - Juli 2014 - page 16

Vorausgefüllte Steuer-
erklärung: Was müssen
Sie hierbei beachten?
Seit diesem Jahr gibt es sie, die vor­
ausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Doch
dazu sind auch einige Maßnahmen aufsei­
ten der Steuerberater notwendig, um sie
nutzen zu können. Welche Maßnahmen
dies sind und welche Vor und Nachteile
diese Art des Datenabrufs mit sich bringt
wird im Folgenden kurz dargestellt.
Seit Januar 2014 steht Steuerpflichtigen der
kostenlose Service VaSt zur Verfügung, um
die Erstellung der Einkommensteuerklärun-
gen für die Jahre ab 2012 zu erleichtern.
Hierbei werden vom Arbeitgeber
übermittelte Lohnsteuerbeschei-
nigungen, Mitteilungen über den
Bezug von Rentenleistungen,
Beiträge zu Kranken- und Pfle-
geversicherungen sowie Vorsor-
geaufwendungen wie Riester- oder
Rürup-Verträge bereitgestellt. Eine
Erleichterung – ohne Frage.
Aber um die VaSt nutzen zu können
ist es zwingend notwendig, dass der
Steuerberater von seinem Mandan-
ten eine allumfassende „Vollmacht
zur Vertretung in Steuersachen“ erhält.
Denn nur mit dieser Unterschrift ermög-
licht der Mandant seinem steuerlichen Bera-
ter den Zugriff auf seine elektronisch bei der
Finanzverwaltung vorliegenden Steuerdaten.
Dadurch erhöht
sich die Transpa-
renz der Daten
natürlich enorm.
Denn nun kann
geprüft werden,
welche Daten die
jeweilige Instituti-
on dem Finanzamt
meldet. Dadurch
können
Abwei-
chungen bereits im
Vorfeld festgestellt
und korrigiert wer-
den. Das erspart dem Steuerzahler mögli-
cherweise ein späteres Einspruchsverfahren.
Bisher war es so, dass der Steuerzahler die
Daten erhielt, um diese dann dem Finanzamt
zu melden. Durch die VaSt wird dieser Pro-
zess einfach umgedreht. Die Folge daraus ist
klar: Die Aufgabe der Datenprüfung liegt nun
beim Steuerpflichtigen beziehungsweise bei
dessen Berater. Es ergibt sich also durchaus
keine zeitliche Ersparnis! Die Daten sind zwar
schon eingetragen, müssen aber nun auf ihre
Richtigkeit überprüft werden. Denn oft sind
die Lohnsteuerbescheinigungen nicht auf
dem aktuellen Stand, weil sich nachträglich
Änderungen ergeben haben, die nicht ge-
meldet wurden oder erst gar keine neue
Lohnsteuerbescheinigung erstellt wurde.
Grundsätzlich trägt das Finanzamt le-
diglich ein paar Basisdaten ein. Dazu
zählen unter anderem Name, Ad-
resse, Religion sowie Lohndaten,
Rentenbeiträge und die Beiträge
zur Krankenversicherung. Alle
anderen Daten müssen wei-
terhin selbst gesammelt und
eingetragen werden. Denn
Werbungskosten,
Sonder-
ausgaben sowie die Einkünfte aus
Kapitalvermögen oder Miet-und Pacht-
einnahmen werden bislang noch nicht
übermittelt. Um also sicher zu sein, dass
man eine op-
timale steu-
erliche Bera-
tung erhält,
empfiehlt es
sich, eine all-
umfassende
Vollmacht zu
erteilen. Sonst
müsste
der
Steuerpflichti-
ge seine Daten
selbst über das
Elster-Portal abrufen.
Juli 2014
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Steuern
Stefanie Schillinger
Bachelor of Arts
07821-9183-180
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