TIM - tax in motion - Juli 2014 - page 11

Der Ehrliche bleibt nicht
länger der Dumme!
exzellente Urteile gefällt. Die Richter zei-
gen, dass man auf der Regelebene, also ord-
nungsethisch, ansetzen muss und nicht auf
der Handlungsebene. Nur durch klare und
verbindliche Regelsysteme kann der ehrba-
re Handwerker unterstützt werden. In der
Urteilsbegründung heißt es: „Schwarzarbeit
ist Wirtschaftskriminalität und kein Kava-
liersdelikt.“ Schwarzarbeit bedeutet auch,
dass Steuern nicht ordnungsgemäß bezahlt
werden. Das neue Urteil stärkt damit all
jene, die im Rahmen der geltenden Gesetze
arbeiten wollen.
Welche Auswirkungen das Urteil unmittel-
bar auf die Schattenwirtschaft haben wird,
ist noch unklar. Folge des neuen BGH-Urteils
dürfte jedoch sein, dass die Schwarzarbeit
weiter zurückgehen wird, weil letztlich die
Risiken
für beide Parteien enorm gestie-
gen
sind. Voraussetzung für
Schwarzarbeitsge-
schäfte wird in Zu-
kunft eine sehr hohe
Vertrauensbasis sein,
welche mit hoher
Wahrscheinlichkeit
nur innerhalb des
Familien- oder engs-
ten Freundeskreises
gegeben sein wird.
Mit seinem neuesten Grundsatzurteil zur Schwarzarbeit
hat der BGH die Bedingungen weiter verschärft.
Recht
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Der Bundesgerichtshof (BGH) verschärft wei-
ter die Rechtsprechung: Schwarzarbeiter
müssen für ihre Dienste nicht bezahlt wer-
den. Der BGH hat damit seine Rechtspre-
chung konsequent fortgesetzt, die er im
vergangenen Jahr mit seiner Entscheidung
zu den Gewährleistungsansprüchen begon-
nen hatte.
Ein über Schwarzarbeit geschlossener
Vertrag ist insgesamt unwirksam.
Auch bei teilweiser Vereinbarung von
Schwarzarbeit ist der gesamte Vertrag nich-
tig, sodass kein vertraglicher Anspruch auf
Werklohn besteht. Im Gegensatz zur frühe-
ren Rechtsprechung von 1990 gilt, dass des
Weiteren auch kein Zahlungsanspruch des
Auftragnehmers wegen ungerechtfertigter
Bereicherung des Auftraggebers besteht.
Handwerker tragen damit zukünftig ein ho-
hes Risiko, wenn sie mit dem Auftraggeber
Schwarzarbeit vereinbaren. Aber auch der
Auftraggeber trägt ein Risiko, denn bei
mangelhafter Durchführung der Arbeiten
hat er kein Recht auf Nachbesserung
und Mängelbeseitigung.
Aus wirtschaftsethischer Sicht
hat der BGH in
den letz-
ten Jahren
Schwarzarbeit
lohnt sich nicht.
Das macht der
Bundesgerichtshof wieder
einmal deutlich: Wer
schwarzarbeitet, hat kei-
nen Anspruch auf sein
Geld!
Heidrun Daurat
Steuerfachwirtin
Dipl. Betriebswirtin (FH)
07821/9183-162
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