24. Jul 2023
Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 steigen die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung. Das Gesetz sieht aber auch eine Leistungserhöhung für Pflegebedürftige und deren Angehörige vor. Außerdem soll unter anderem die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden, die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessert und die Digitalisierung in der Langzeitpflege gestärkt werden.
Zum 1. Juli 2023 erhöht sich für Versicherte ohne Kinder der Beitragssatz von bisher 3,4 % auf 4,0 %. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 % auf 3,4 %. Den Beitragssatz von 3,4 % zahlen auch Versicherte ohne Kinder, wenn sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.