LAUFENDE STEUERBERATUNG

Auf kaum einem Rechtsgebiet gibt es so häufig Veränderungen wie auf dem des Steuerrechts. Deshalb ist eine kontinuierliche und kompetente Beratung hier vor allem für Unternehmensbelange immens wichtig. 

Für unsere Mandant:innen, ganz gleich ob Freiberufler, Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, decken wir deshalb nicht nur die klassischen Tätigkeitsfelder der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung ab, sondern zeigen darüber hinaus fortwährend Handlungs- und Gestaltungsalternativen nach aktuellen Gegebenheiten auf. 

Sie haben stets einen erreichbaren Ansprechpartner, der Ihnen sowohl bei allen laufend anfallenden steuerlichen Arbeiten als auch für die perspektivische Gestaltung zur Seite steht. 

Unsere laufenden steuerlichen Dienstleistungen

  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen bzw. Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen oder juristische Personen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber/vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Laufende Informationen über steuerliche Änderungen

Begleitung von Betriebsprüfungen

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, schrillen für gewöhnlich die Alarmglocken. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist eine Außenprüfung durch das Finanzamt ein schwerwiegender Eingriff. Was kommt auf Sie zu? Muss noch was berichtigt werden? Welche Kosten und Steuernachzahlungen sind zu erwarten?

Im Fall der Fälle stehen wir von Melzer & Kollegen an Ihrer Seite. Wir bereiten mit Ihnen Ihre Betriebsprüfung vor, stellen eine Checkliste zusammen und sind auf Wunsch und nach Absprache auch gerne bei der eigentlichen Prüfung anwesend.

Worauf Sie vor- und während einer Betriebsprüfung achten sollten:

  • Nach Vereinbarung des Prüfungstermins sollte die Checkliste zur Betriebsprüfung zeitnah ausführlich mit Ihrem Steuerberater besprochen werden.
  • Danach ist ein Ablaufplan sowie eine To-do-Liste zu erstellen und die Handlungsverantwortlichen im Unternehmen und beim Steueberater sind zu bestimmen.
  • Der Prüfungsbeginn sollte mit einem klärenden Gespräch beginnen, bei dem die erste Tendenz erkannt wird, in welche Richtung der Prüfer gehen will. Unbedingt sollte hier der Steuerberater anwesend sein.
  • Zum Beginn der Betriebsprüfung sollte unsere Checkliste abgearbeitet sein und alle Unterlagen vorliegen.
  • Benennen Sie im Unternehmen die Ansprechpartner und stellen Sie allen anderen klar, dass Sie ohne Ihre Einwilligung keine Auskünfte geben dürfen.
  • Eine Betriebsbesichtigung erleichtert dem Prüfer das Verständnis für Ihr Unternehmen.
  • Sie können die Mitwirkung nicht verweigern. Deshalb unterstützen Sie den Prüfer bei seiner Arbeit.
  • Während der Prüfung sollten angeforderte Unterlagen zeitnah vorgelegt werden.
  • Schwierige Fragen und solche, die Sie nicht beantworten können, sollten unbedingt mit Ihrem Steuerberater besprochen werden.
  • Die Ergebnisse der Prüfung bzw. die Feststellungen des Prüfers werden in einer Schlussbesprechung erörtert. Diese ist besonders wichtig! Verzichten Sie nicht darauf, auch wenn der Prüfer sie dazu überreden will. In vielen Fällen kann hier die Nachforderung des Finanzamts noch mal gesenkt werden.
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Kanzleigebäude Lahr mit Qualitätssiegel

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