Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Testamtent ggf. in Kombination mit vorweggenommener Übertragung bietet aus steuerlicher Sicht die optimale Möglichkeit zur Ausnutzung von Steuerfreibeträgen.
Die umfassende vorausschauende Planung in Form der Errichtung eines Testaments muß dabei stets alle steuerlichen Risiken und Belastungen aufzeigen und diese ggf. durch lebzeitige Gestaltungen (Vermögensübertragungen) minimieren. Dies inbesondere bei Anteilen an Personengesellschaften und Immobilien.
Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht greift in alle Vermögensbereiche unseres Lebens ein. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema rechtzeitig, also zu Lebzeiten, zu beschäftigen.
Wichtig ist hier die frühzeitige und kompetente Beratung, inklusive der korrekten und rechtsgültigen Formulierung eines Testaments.
Steuerberater
Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e. V.)
Zertifizierter Estate Planner (Frankfurt School of Finance & Management)
In vielen Fällen wird nicht berücksichtigt, dass die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Freibeträge im Zehn-Jahres-Freiraum ausgenutzt werden können und auch der progressive Anstieg der Steuersätze nutzbar ist. Darüber hinaus wird oftmals nur an die Freibeträge der direkten Nachfahren gedacht. Aber mittlerweile haben auch Enkelkinder hohe Freibeträge, sodass Vermögen auf die übernächste Generation übertragen werden kann.
Ein weiteres wichtiges Gestaltungsinstrument sind die sogenannten "Kettenschenkungen". Hier werden die Freibeträge des Ehegatten oder anderer Familienmitglieder genutzt. Darüber hinaus sind auch Verfügungen unter Einräumung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts denkbar. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie kompetent und individuell.