Steuern sparen durch rechtzeitige Vermögensübertragungen

Bei den Überlegungen hinsichtlich der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten sollten alle Vor und Nachteile beachtet und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Dies lässt sich nur unter der Berücksichtigung von allen  individuellen familiären und wirtschaftlichen Gegebenheiten bewerkstelligen.

Von „vorweggenommener Erbfolge“ spricht man z. B. wenn eine Person einen Teil ihres Eigentums noch zu Lebzeiten an Familienmitglieder verschenkt, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden. Mit Schenkungen lassen sich hohe Vermögenswerte gezielt steuerfrei übertragen, wobei die Freibetragsgrenzen berücksichtigt werden müssen. Und wer lebzeitig Vermögen verschenkt, sollte auch die eigene Versorgung nicht aus den Augen verlieren. Hier kommen u. a. Wohnrecht- und Nießbrauchsregelungen in Betracht.

Trotz der komplexen Thematik gilt: Bei sorgfältiger Planung und Umsetzung lassen sich mit Vermögensübertragungen auf Kinder bzw. einer Verteilung des Vermögens im Familienbund Steuern sparen. 

Sprechen Sie uns auf diese Art, Steuern zu sparen, konkret an. Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten.

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