08. Apr 2022
Wenn Sie anderen mit einer Spende helfen, sollten Sie nicht vergessen, Ihre gute Tat in der nächsten Steuererklärung zu erwähnen! Denn Spenden sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Mit einer Spendenbescheinigung – fachlich korrekt Zuwendungsbestätigung – wird bestätigt, dass eine Spende getätigt wurde und diese auch bei der Organisation, an die gespendet wurde, angekommen ist. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom Spendenempfänger ausgestellt werden und enthält Angaben zum Datum der Spende, zur Höhe und zur Person. Diese Bescheinigung dient als Spendennachweis und gilt als Voraussetzung für den steuerlichen Abzug in der Steuererklärung.
Nicht in jedem Fall ist zur steuerlichen Geltendmachung einer Spende auch zwingend eine Spendenbescheinigung erforderlich. Bei Geldspenden bis 300 € pro Einzelspende reicht auch ein vereinfachter Nachweis (z.B. Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg). Daraus müssen der Name und die Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.
Diese Betragsgrenze wurde übrigens zum 01.01.2021 von 200 € auf 300 € angehoben. Erst bei Einzelspenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
Zur Unterstützung von schneller und unbürokratischer Hilfe in Katastrophenfällen z.B. bei Hochwasser, Unwetter oder anderen Naturkatastrophen werden kurzfristig sogenannten Katastrophen-Erlasse in Kraft gesetzt. Darin werden beispielsweise auch steuerliche Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für Nachweismöglichkeiten für Spenden und Spendenaktionen geregelt.
In der Regel gilt dann auch in diesen Fällen eine erleichterte Nachweismöglichkeit für getätigte Spenden. Meist ist bei Zahlungen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes als Nachweis ausreichend. Diese Erleichterung ist meist zeitlich befristet, wobei es in der Höhe der Spende oftmals keine Begrenzung gibt.
Viele Organisationen versenden die Spendenbescheinigungen nach Spendeneingang automatisch. Dies geschieht oft direkt nach Spendeneingang oder auch gesammelt einmalig zu Beginn des folgenden Kalenderjahres. Liegt die Spende unter der Nachweisgrenze von 300 € verzichten viele Organisationen auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen um die eigenen Aufwände gering zu halten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Mit einer Spende unterstützen Sie hilfsbedürftige Personen oder Einrichtungen und können Ihre Steuerlast ein wenig verringern. Zögern Sie also nicht, bei der nächsten Steuererklärung Ihre Spenden geltend zu machen.