Neues Grundsteuergesetz verfassungswidrig? Eigentümern wird geraten Einspruch einzulegen.

13. Dez 2022

Seit dem 08. Dezember 2022 liegt beim Finanzgericht Baden-Württemberg eine Musterklage von mehreren Verbänden bezüglich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetztes vor.

Nach Auffassung der Verbände ist es verfassungswidrig, dass die Fokussierung in der Grundsteuer lediglich auf dem Bodenwert liegt. Eigentümer in Baden-Württemberg müssen bei gleich großen bebauten Grundstücken die gleiche Grundsteuer bezahlen, unabhängig davon, ob darauf eine Villa, ein altes Haus oder ein Mehrfamilienhaus steht.

Die Verbände fordern die Finanzverwaltung auf, umgehend die Grundsteuerwertbescheide vorläufig zu erlassen. Bis dies erfolgt, wird den Eigentümern geraten, gegen die Grundsteuerwertbescheide Einspruch einzulegen.

Mit der Klage soll zudem geklärt werden, ob es verfassungsgemäß ist, dass die Finanzämter Grundsteuerwertbescheide erlassen, obwohl die ab 2025 gültigen Hebesätze der Gemeinden noch nicht festgesetzt sind. Die Gemeinden steuern die Höhe der Grundsteuer durch die Hebesätze.

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Grundsteuerreform
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