Behinderten-Pauschbetrag wurde ab 2021 verdoppelt

07. Okt 2022

Bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 kann ab dem Jahr 2021 ein Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden.

Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale

Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ kann eine Fahrtkosten-Pauschale in Höhe von 900 € ohne Nachweis in der Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Bei Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder mit dem Merkzeichen „H“, kann eine Fahrtkosten-Pauschale in Höhe von 4.500 € ohne Nachweis erklärt werden.
Über die Fahrtkosten-Pauschale können keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten erklärt werden.

Grad der Behinderung

Pauschbetrag

20

384 €

30

620 €

40

860 €

50

1.140 €

60

1.800 €

70

1.780 €

80

2.120 €

90

2.460 €

100

2.840 €

Merkzeichen „H“ – Hilflos bzw. blind/taubblind

7.400 €

Angaben für die Einkommensteuererklärung

Reichen Sie uns bitte immer - unabhängig von der Höhe Ihres Grad der Behinderung (GdB) - Ihren Schwerbehindertenausweis ein. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüfen wir dessen steuerliche Auswirkung.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an.

Behinderten-Pauschbetrag wurde ab 2021 verdoppelt
Behinderten-Pauschbetrag wurde ab 2021 verdoppelt
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