07. Okt 2022
Bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 kann ab dem Jahr 2021 ein Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden.
Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit
einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ kann eine
Fahrtkosten-Pauschale in Höhe von 900 € ohne Nachweis in der
Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Bei Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder mit dem Merkzeichen „H“, kann
eine Fahrtkosten-Pauschale in Höhe von 4.500 € ohne Nachweis erklärt werden.
Über die Fahrtkosten-Pauschale können keine weiteren behinderungsbedingten
Fahrtkosten erklärt werden.
Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140
€ |
60 | 1.800 € |
70 | 1.780
€ |
80 | 2.120
€ |
90 | 2.460
€ |
100 | 2.840
€ |
Merkzeichen
„H“ – Hilflos bzw. blind/taubblind | 7.400
€ |
Reichen Sie uns bitte immer - unabhängig von der Höhe Ihres Grad der Behinderung (GdB) - Ihren Schwerbehindertenausweis ein. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüfen wir dessen steuerliche Auswirkung.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an.