Umsatzsteuerpflicht in der Schweiz: Müssen Sie sich ab 2018 in der Schweiz registrieren lassen?

13. Feb 2018

Infos der Steuerberatungsgesellschaft Melzer & Kollegen zur Umsatzsteuerpflicht in der Schweiz ab 2018. Was Unternehmen jetz tun sollten.

Was bisher hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht in der Schweiz galt?

Wer in der Schweiz Umsätze von weniger als CHF 100.000,00 tätigte, brauchte sich über die Schweizer Mehrwertsteuer keine weiteren Gedanken zu machen. Deutsche Unternehmen hatten bei Umsätzen in der Schweiz dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz aus der Schweiz.

Was ändert sich?

Ab dem 01.01.2018 verlangt der Schweizer Fiskus die Mehrwertsteuer daher bereits ab dem ersten Schweizer-Franken-Umsatz in der Schweiz, wenn der Weltumsatz des Unternehmens die CHF 100.000,00-Marke über-steigt, was in aller Regel der Fall sein dürfte.

Welche Lieferungen/Leistungen sind betroffen?

Registrierungspflichtig sind Sie aber nur dann, wenn Sie in der Schweiz überhaupt Umsätze tätigen, für die Ihr Unternehmen die Umsatzsteuer in der Schweiz schuldet.

Umsätze, für die Ihr Business-Kunde die Umsatzsteuer schuldet (z.B. reine Dienstleistungen), führen - für sich alleine - nicht zur Registrierungspflicht. Sobald Sie aber andere Umsätze getätigt haben, die zur Registrierungspflicht führen, wechselt auch das Besteuerungssystem für die reinen Dienstleistungen. Sie müssen diese dann der Schweizer Mehrwertsteuer (i.d.R. 8 %) unterwerfen, also in Ihrer Rechnung diese Mehrwertsteuer auch beaufschlagen. Unterlassen Sie das, drohen später zumindest Verzugszinsen von 5 %.

Es empfiehlt sich, die Geschäftsbeziehungen und -vorfälle mit Schweizer Kunden genauer zu untersuchen.

Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit JA beantworten können, sollten Sie aktiv werden (wobei wir Ihnen gerne behilflich sind):

  • Führt unser Unternehmen Warenlieferungen in die Schweiz aus, für die wir als Importeur agieren (z.B. DDP-Lieferungen)?
  • Tätigen wir werkvertragliche Lieferungen in der Schweiz (z.B. Warenlieferung inkl. Montage)? ACHTUNG: In Deutschland gilt dies oft als Leistung, in der Schweiz handelt es sich per Definition um eine Lieferung.
  • Erbringt unser Unternehmen gegenstandsbezogene Arbeitsleistungen (ohne Warenlieferung) wie Reparaturen, Montage, Reinigungen, usw.?
  • Bieten wir Dienstleistungen mit Grundstücksbezug (z.B. Architektenleistungen) an, bei welchen das Grundstück in der Schweiz liegt?
  • Erbringen wir Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen oder nicht steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz?
  • Generieren wir Umsätze aus Warenlieferungen im Online-Versandhandel (Änderung erst ab 01.01.2019)?

Bei der Beurteilung ist generell Vorsicht geboten: Die Definition des umsatzsteuerlichen Leistungsorts ist im deutschen und schweizerischen Recht nicht in allen Fällen identisch.

Was müssen Sie tun?

Sobald Sie in der Schweiz steuerpflichtige Umsätze erzielen, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der Schweizer Steuerverwaltung anmelden. Dabei müssen Sie sich von einem Fiskalvertreter vertreten lassen (bei der Auswahl sind wir gerne behilflich). Zudem gilt:

  • Sofern Sie noch kein Schweizer Bankkonto besitzen, müssen Sie ein solches eröffnen. Denn mit der Anmeldung bei den Schweizer Steuerbehörden ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen (durch Bankbürgschaft einer schweizerischen Bank oder durch Einzahlung auf das Konto der Schweizer Steuerverwaltung). Seit dem 01.08.2017 beträgt diese 3 % des zu erwartenden umsatzsteuerpflichtigen Schweizer Umsatzes (Exporte aus der Schweiz zählen nicht dazu), mindestens CHF 2.000,00, max. CHF 250.000,00).
  • Unachtsame bzw. vorsätzliche Verstöße gegen die Registrierung als steuerpflichtige Person oder Unternehmen werden in der Schweiz geahndet und können mit hohen Geldbußen oder sogar einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung enden.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Informationen aus berufsrechtlichen Gründen unverbindlich geben müssen, soweit sie sich auf das nationale Umsatzsteuerrecht der Schweiz beziehen. Die Informationen ersetzen daher nicht eine steuerliche Beratung durch einen Schweizer Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Sehr gerne können wir Ihnen Treuhänder benennen, mit denen wir zusammenarbeiten.

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