17. Mär 2021
Die Corona-Pandemie hält weiterhin an. Deshalb wurde vom Bundestag auch für das Jahr 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket bezüglich des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu einige Informationen zusammengestellt unter welchen Bedingungen welche Regelungen und Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) ab dem 01. Januar 2021 zutreffen.