TIM - November 2019

Philipp Glatz Steuerfachangestellter Finanzassistent Bachelor of Arts T. 07821. 91 83 - 173 M. p.glatz@melzer-kollegen.de AUTOREN Katharina Wright Steuerfachangestellte Finanzassistentin T. 07821. 91 83 - 115 M. k.wright@melzer-kollegen.de bereits bei Verkauf des Gutscheins Umsatzsteuer auslöst. Bis 2018 wäre die Umsatzsteuer für diesen Wert- gutschein erst bei Einlösung fällig geworden. Gutscheine, welche keine Einzweck- gutscheine sind, sind somit Mehr- zweck-Gutscheine. Bei ihnen steht der Ort der Leistung, oder der Steu- ersatz zum Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins noch nicht fest. Die Umsatzsteuer wird dann erst bei Einlösung des Gutscheins fällig. Beispiel: Ein Hotelier verkauft Gut- scheine, die der Kunde sowohl für ein Abendessen im Lokal (19 % Um- satzsteuer) als auch für eine Über- nachtung im Hotel (7 % Umsatz- steuer) verwenden kann. Noch nicht abschließend geklärt ist derzeit unter anderem die Frage, was bei Nichteinlösung von Gut- scheinen passiert. Bei Mehrzweck- Gutscheinen ist bislang davon aus- zugehen, dass es im Fall der Nichteinlösung auch zu keiner Be- steuerung bei der Umsatzsteuer kommt. Durch die geschickte Ausgestaltung kann in vielen Fällen erreicht wer- den, dass Umsatzsteuer deutlich später abzuführen ist, oder für nicht eingelöste Gutscheine gar nicht ab- zuführen ist.  37 www.melzer-kollegen.de 2019 NOV

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5OTM2