TIM - tax in motion - Juli 2014 - page 2

Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
„Erbschaftsteuer in Karlsruhe: Mittelstand
zittert vor dem Urteil“
so oder ähnlich titel-
te die Tagespresse am 9.7.2014, dem Tag
nach der mündlichen Verhandlung des Bun-
desverfassungsgerichts zum geltenden Erb-
schaftsteuerrecht. Nicht zu Unrecht, denn
mit großer Wahrscheinlichkeit wird das im
Herbst angekündigte Urteil die bisherigen
Begünstigungen für Unternehmensüberga-
ben für nicht verfassungsgemäß erklären.
Bislang gilt: Das Betriebsvermögen wird zu
85 % von der Erbschaftsteuer verschont,
wenn der Betrieb vom Nachfolger u.a. min-
destens fünf Jahre weiter geführt wird und
die Arbeitsplätze erhalten werden. Eine
100%ige Freistellung des Betriebsvermögens
von der Erbschaftsteuer wird gewährt bei sie-
benjähriger Fortführung des Unternehmens.
Dem Bundesfinanzhof gingen diese Aus-
nahmen zu weit – schließlich wird nach der
derzeit noch geltenden Regelung Betriebs-
vermögen im Erbfall deutlich besser gestellt
als beispielsweise eine Immobilie oder
Geldvermögen. Die BFH-Richter for-
dern gleiches Recht für alle: Jedes
Vermögen solle unter Erb-
schaftsteuer fallen. Dafür
könnte dann allerdings
ein niedrigerer Satz erho-
ben werden.
Wer also noch das Heft des
Handelns in der Hand behal-
ten möchte für den ist
es 5 vor 12! Er
sollte umge-
hend da-
mit beginnen, die für eine Übertragung not-
wendigen Vorbereitungen zu treffen. Nur so
kann sichergestellt werden, dass man noch
handeln kann, wenn man handeln will.
In dieser Ausgabe unseres Kanzleimagazins
haben wir deshalb das Thema Unterneh-
mensnachfolge nochmals aufgegriffen und
verschaffen Ihnen einen Überblick über die
wesentlichen Eckpunkte für eine gelungene
Betriebsübergabe.
Einen besonderen Dank gilt Herrn Dr. Steffen
Auer für seine Bereitschaft, uns als Präsident
der IHK Südlicher Oberrhein mit seiner fun-
dierten Einschätzung zum Thema Existenz-
gründung für das Titelinterview dieser Aus-
gabe zur Verfügung zu stehen.
Und nun viel Vergnügen mit der neusten
Ausgabe unseres TIM.
Herzliche Grüße
Boris Melzer
Roland Melzer
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Editorial
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