10. Jun 2026
Viele Unternehmen und Selbstständige hatten in der Anfangsphase der Corona-Pandemie 2020 Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg beantragt. Je nach Unternehmensgröße konnten damals Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro, 15.000 Euro oder 30.000 Euro gewährt werden, um akute Liquiditätsengpässe kurzfristig zu überbrücken.
In der späteren Überprüfung kam es in vielen Fällen zu Rückforderungen, etwa weil sich der tatsächliche Liquiditätsengpass anders entwickelte als zunächst erwartet. Nachdem das Land Baden-Württemberg in verschiedenen Gerichtsverfahren zur Rückforderungspraxis unterlegen ist, wird nun ein gesondertes Ausgleichsverfahren vorbereitet. Damit soll in bestimmten Fällen der sog. „Richtlinie vom 22.03.2020“ die Möglichkeit geschaffen werden, bereits zurückgezahlte Beträge ganz oder teilweise wiederzuerhalten.
Sobald das Portal zur Verfügung steht und die konkreten Voraussetzungen feststehen, werden wir auf möglicherweise betroffene Mandanten zukommen. Im Anschluss können wir anhand Ihres konkreten Einzelfalls einschätzen, ob eine Antragstellung in Betracht kommt und Sie ggf. bei der Antragstellung über das Portal der Landesregierung begleiten.
Wir halten Sie hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden.
