08. Apr 2026
Der Deutsche Bundestag hat am 27.03.2026 die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Das bisherige Riester-System soll ab 2027 durch neue, flexiblere und renditeorientiertere Produkte abgelöst werden. Die Zustimmung des Bundesrates steht derzeit noch aus.
Kern der Reform ist die Öffnung der Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Künftig sollen damit auch kapitalmarktorientierte Anlagen, etwa breit gestreute ETF-Lösungen, innerhalb der geförderten privaten Altersvorsorge möglich sein. Für Mandanten mit höherem Sicherheitsbedürfnis sollen daneben weiterhin Garantieprodukte angeboten werden.
Zusätzlich wird ein Standarddepot eingeführt. Dieses soll als einfaches, vergleichbares und kostengünstiges Basisprodukt bei jedem Anbieter verfügbar sein. Eine wichtige Änderung im parlamentarischen Verfahren ist dabei die Absenkung des Kostendeckels: Während der ursprüngliche Regierungsentwurf noch eine Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5 % vorsah, hat der Finanzausschuss dies auf 1,0 % reduziert. Damit wurde der Verbraucherschutz gegenüber dem Regierungsentwurf nochmals verstärkt.
Auch die staatliche Förderung wird neu strukturiert. Nach der beschlossenen Fassung sollen für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag 50 % Zulage gewährt werden; für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro jährlich 25 %. Familien profitieren zusätzlich: Die Kinderzulage soll künftig 100 % der eigenen Beiträge bis maximal 300 Euro pro Kind betragen. Nach den Gesetzesmaterialien reicht damit bereits ein Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich, um 300 Euro Kinderzulage und 150 Euro Grundzulage zu erreichen.
Positiv ist ferner, dass der Kreis der Förderberechtigten ausgeweitet werden soll. Künftig sollen auch viele Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende einbezogen werden, selbst wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Aus unserer Sicht ist die Reform im Grundsatz zu begrüßen. Insbesondere die Öffnung für renditeorientierte Produkte, die stärkere Kostenbegrenzung beim Standarddepot und die einfachere Förderung sind sinnvolle Schritte. Gerade für jüngere Sparer und für Mandanten, die bislang wegen geringer Flexibilität, hoher Kosten oder schwacher Rendite auf einen Abschluss verzichtet haben, kann die Reform neue Möglichkeiten eröffnen.
Gleichzeitig sehen wir als Steuerberater weiterhin erheblichen Beratungsbedarf. Denn die steuerliche Förderung allein beantwortet noch nicht die entscheidende Frage, welches Produkt im Einzelfall geeignet ist. Zu prüfen sind insbesondere Kostenstruktur, Anlagestrategie, Risikoprofil, Auszahlungsform, Anbieterqualität, Wechselmöglichkeiten sowie die Einbindung in die bestehende Altersvorsorge- und Vermögensstruktur. Gerade weil künftig unterschiedliche Produktarten nebeneinanderstehen werden, steigt der Bedarf an sorgfältiger Auswahl und Einordnung.
Für bestehende Riester-Verträge gilt nach heutigem Stand: Sie bleiben erhalten und können weiter bespart werden; ein Wechsel in das neue System soll freiwillig möglich sein. Neue Produkte sollen ab dem 01.01.2027 zur Verfügung stehen.
Wir empfehlen daher, bestehende Verträge nicht vorschnell zu kündigen oder umzustellen. Sinnvoll ist vielmehr eine Einzelfallprüfung, sobald die endgültige Gesetzesfassung vorliegt und die konkreten Produktangebote der Anbieter am Markt sichtbar sind.
Für Rückfragen oder eine individuelle Einschätzung Ihrer bestehenden oder geplanten Altersvorsorge sprechen Sie uns gerne an. Als unabhängige Fachberater mit entsprechender Qualifikation und Expertise können wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten der Altersvorsorge passend zu Ihrer beruflichen und privaten Situation aufzeigen.
