Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine wichtige Änderung beim gesetzlichen Mindestlohn in Kraft, die für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Nach dem aktuellen Beschluss der Mindestlohnkommission wird der gesetzliche Mindestlohn ab diesem Zeitpunkt auf 13,90 EUR pro Zeitstunde angehoben.
- Anpassung der Löhne: Ab dem 1.1.2026 müssen alle Arbeitsverhältnisse mindestens mit 13,90 EUR pro Stunde vergütet werden. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob die Löhne Ihrer Beschäftigten diesem neuen Mindestlohn entsprechen.
- Minijob-Grenze: Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs steigt parallel zum Mindestlohn von 556 EUR auf 603 EUR monatlich. Dies kann Auswirkungen auf bestehende und neue Beschäftigungsverhältnisse im Minijob-Bereich haben.
- Midijob-Grenze: Auch die Grenzen für Midijobs werden angepasst. Beschäftigte mit einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 EUR und 603 EUR müssen neu bewertet werden.
- Information der Mitarbeitenden: Informieren Sie Ihre Beschäftigten rechtzeitig über die Änderungen und passen Sie ggf. Arbeitsverträge an.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Mindestlohneinhaltung monatsbezogen erfolgen muss.
Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.