Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2026. Was bedeutet das für Sie?

20. Nov 2025

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine wichtige Änderung beim gesetzlichen Mindestlohn in Kraft, die für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Nach dem aktuellen Beschluss der Mindestlohnkommission wird der gesetzliche Mindestlohn ab diesem Zeitpunkt auf 13,90 EUR pro Zeitstunde angehoben.

Was bedeutet das für Sie?

  • Anpassung der Löhne: Ab dem 1.1.2026 müssen alle Arbeitsverhältnisse mindestens mit 13,90 EUR pro Stunde vergütet werden. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob die Löhne Ihrer Beschäftigten diesem neuen Mindestlohn entsprechen.
  • Minijob-Grenze: Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs steigt parallel zum Mindestlohn von 556 EUR auf 603 EUR monatlich. Dies kann Auswirkungen auf bestehende und neue Beschäftigungsverhältnisse im Minijob-Bereich haben.
  • Midijob-Grenze: Auch die Grenzen für Midijobs werden angepasst. Beschäftigte mit einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 EUR und 603 EUR müssen neu bewertet werden.
  • Information der Mitarbeitenden: Informieren Sie Ihre Beschäftigten rechtzeitig über die Änderungen und passen Sie ggf. Arbeitsverträge an.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Mindestlohneinhaltung monatsbezogen erfolgen muss.

Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bargeld 13,90 Euro
Bargeld 13,90 Euro
Diese Webseite verwendet nur technisch notwendige und funktionale Cookies, welche zum einwandfreien Betrieb dieser Website notwendig sind.
Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu. Datenschutzinformationen