29. Jan 2025
Sie beschäftigen Minijobber? Dann müssen Sie bei Gehaltszahlungen den Mindestlohn im Blick haben, der zum 01.01.2025 auf 12,82 € gestiegen ist. Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) aus.
Die Verdienstgrenze für Minijobber wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird:
Beispiel: Ein Minijobber übernimmt eine Krankheitsvertretung. In diesem Fall können Sie ihm in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze zahlen. Den Jahreszeitraum ermitteln Sie jeweils rückwirkend für die letzten zwölf Monate. Damit wäre 2025 sogar ein Verdienst von bis zu 7.784 € (556 € x 14) möglich.