13. Jun 2024
Die Betriebsprüfung des Landes Baden-Württemberg hat das Thema Kassennachschau in 2024 als Schwerpunktthema festgelegt. Einige unserer Mandanten hatten in den vergangenen Wochen bereits (unangekündigten) Besuch vom Finanzamt und mussten sich einer Kassennachschau unterziehen. Es ist anzunehmen, dass auch Sie, als bargeldintensives Unternehmen, im Laufe des Jahres mit einer Nach-schau rechnen müssen. Daher haben wir Ihnen nachfolgend eine Kurzinformation sowie Handlungs-empfehlungen zu diesem Thema zusammengestellt.
All diejenigen, die Umsätze gegen Bargeld erbringen. Insbesondere bargeldintensive Unternehmen wie beispielsweise in der Gastronomie oder dem Einzelhandel. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine offene Ladenkasse, oder ein elektronisches Kassensystem einsetzen.
Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Kontrollmöglichkeit des Finanzamtes, um die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Kassenaufzeichnungen und -buchungen in Ihren Geschäftsräumen zu überprüfen. Meist erscheinen zwei Finanzbeamte während Ihrer Geschäftszeiten, um die Handhabung Ihrer Kasse und insbesondere die Nutzung einer gültigen, zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) zu überprüfen. Re-gelmäßig wird hierbei auch Kassensturz gemacht, um den Soll- mit dem Ist-Bestand abzugleichen. Da-bei haben sich diese Prüfer bereits im Vorfeld anonym Ihre Abläufe beim Bargeschäft angeschaut.
Das Finanzamt darf das Geschäftsgrundstück bzw. die Geschäftsräume während der üblichen Geschäfts-zeiten betreten. Der Prüfer hat kein Durchsuchungsrecht! Er muss sich ausweisen. Der Betriebsprüfer darf Unterlagen scannen und fotografieren. Ergeben sich Beanstandungen, darf er zu einer Außenprü-fung übergehen. Darauf muss er schriftlich hinweisen!
Sofern Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf den Ernstfall.