Kassennachschau

13. Jun 2024

Die Betriebsprüfung des Landes Baden-Württemberg hat das Thema Kassennachschau in 2024 als Schwerpunktthema festgelegt. Einige unserer Mandanten hatten in den vergangenen Wochen bereits (unangekündigten) Besuch vom Finanzamt und mussten sich einer Kassennachschau unterziehen. Es ist anzunehmen, dass auch Sie, als bargeldintensives Unternehmen, im Laufe des Jahres mit einer Nach-schau rechnen müssen. Daher haben wir Ihnen nachfolgend eine Kurzinformation sowie Handlungs-empfehlungen zu diesem Thema zusammengestellt.

Wen betrifft dieses Thema?

All diejenigen, die Umsätze gegen Bargeld erbringen. Insbesondere bargeldintensive Unternehmen wie beispielsweise in der Gastronomie oder dem Einzelhandel. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine offene Ladenkasse, oder ein elektronisches Kassensystem einsetzen.

Was ist eine Kassennachschau und wie läuft sie ab?

Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Kontrollmöglichkeit des Finanzamtes, um die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Kassenaufzeichnungen und -buchungen in Ihren Geschäftsräumen zu überprüfen. Meist erscheinen zwei Finanzbeamte während Ihrer Geschäftszeiten, um die Handhabung Ihrer Kasse und insbesondere die Nutzung einer gültigen, zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) zu überprüfen. Re-gelmäßig wird hierbei auch Kassensturz gemacht, um den Soll- mit dem Ist-Bestand abzugleichen. Da-bei haben sich diese Prüfer bereits im Vorfeld anonym Ihre Abläufe beim Bargeschäft angeschaut.

Was müssen Sie zulassen?

Das Finanzamt darf das Geschäftsgrundstück bzw. die Geschäftsräume während der üblichen Geschäfts-zeiten betreten. Der Prüfer hat kein Durchsuchungsrecht! Er muss sich ausweisen. Der Betriebsprüfer darf Unterlagen scannen und fotografieren. Ergeben sich Beanstandungen, darf er zu einer Außenprü-fung übergehen. Darauf muss er schriftlich hinweisen!

Unsere Handlungsempfehlungen:

  • Die Kassennachschau ist kein Grund zur Sorge und ein Standard-Verfahren.
  • Bleiben Sie ruhig und informieren Sie uns so schnell wie möglich telefonisch.
  • Informieren Sie bitte vorsorglich die verantwortlichen Arbeitnehmer, damit diese bei einer Kassennachschau wissen was zu tun ist.
  • Lassen Sie sich die Ausweise der Finanzbeamten zeigen und notieren Sie deren Namen.
  • Geben Sie kurz und prägnant Auskunft auf Fragen zum Kassensystem und erläutern Sie nicht mehr als Sie gefragt werden.
  • Sorgen Sie jederzeit für eine sogenannte Kassensturzfähigkeit. Die Kasse ist in Echtzeit zu führen!
  • Grundsätzlich steht den Prüfern nur ein Anforderungsrecht zur Verfügung. Ggf. können Daten durch Unternehmer, insbesondere durch Arbeitnehmer, auch nachgeliefert werden (höhere Benutzerrechte).
  • Sofern Sie Dinge gefragt werden, bei denen Sie unsicher sind ob Sie antworten dürfen, oder welche Unterlagen Sie herausgeben müssen, dann kontaktieren Sie uns.
  • Protokollieren Sie umgehend während der Nachschau die Fragen der Finanzbeamten und Ihre Antworten hierauf. Lassen Sie uns das Protokoll umgehend zukommen.

Sofern Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf den Ernstfall.

„Verdeckte Kassenprüfung“ durch die Finanzverwaltung
„Verdeckte Kassenprüfung“ durch die Finanzverwaltung
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