Auch auf Privatverkäufe im Internet können jetzt Steuern anfallen

24. Mär 2023

Betreiber digitaler Plattformen für Privatverkäufe wie eBay, Etsy oder Vinted sind seit dem 01.01.2023 verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.

Und das schließt auch Privatverkäufe ein!

Hintergrund: das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“

Privatpersonen verkaufen oft gebrauchte Gegenstände online. Bislang konnten die Steuerbehörden kaum nachvollziehen, was auf solchen digitalen Plattformen für Privatverkäufe tatsächlich geschah. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, Produkte oder Dienstleistungen auch im großem Umfang anzubieten – ohne dass ein Gewerbe angemeldet oder Steuern entrichtet wurden. Diese Vorgänge sollen nun transparenter werden. Seit Jahresbeginn 2023 sorgt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) dafür.  Betreiber von Verkaufsplattformen müssen die Verkaufsdaten ihrer Nutzer nun ans Bundeszentralamt für Steuern melden.

Von dort fließen die Information dann an das zuständige Finanzamt weiter. Das betrifft übrigens nicht nur Warenverkäufe, sondern auch Dienstleistungen und Vermietungen. Und somit fallen auch Webseiten wie z.B. Airbnb, BlaBlaCar, Lieferando und viele weitere Plattformen unter diese neuen Meldepflichten.

Welche Umsätze werden gemeldet?

Wer nur ab und zu etwas anbietet, ist nicht betroffen, denn es gibt es eine Untergrenze. Erst ab mindestens 30 Verkäufen im Jahr, oder einem Umsatz von mindestens 2.000 €, meldet die digitale Plattform die Daten den Steuerbehörden.  Eine Meldung bedeutet jedoch nicht automatisch eine Steuerpflicht. Wenn Privatverkäufe weniger als 600 € Gewinn aufweisen müssen diese nicht versteuert werden. Bei mehr als 600 € Gewinn, muss der Gesamtbetrag in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angegeben werden.

Welche Daten fließen ans Finanzamt?

Um die von den Plattformbetreibern gemeldeten Umsätze zu prüfen, benötigen die Finanzämter verschiedene Daten.
Dazu gehören:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Anzahl der Transaktionen
  • Höhe des Umsatzes
  • Konto (Bank oder PayPal, etc.)
Steuern auf Privatverkäufe im Internet

Fazit

Verkauft man auf digitalen Plattformen rein privat und ohne dass ein großer Gewinn erzielt wird, muss man keine zusätzlichen Kosten zu befürchten. Wird der Verkauf nachhaltig und mit Gewinnabsicht betrieben muss ein Gewerbe angemeldet und Einkommensteuer entrichtet werden. Ab einem bestimmten Umsatz werden auf die Verkäufe auch Umsatz- und Gewerbesteuer fällig.

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