24. Mär 2023
Zum 1. Januar 2023 traten einige Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes (KUG) in Kraft.
Zum 1. Januar 2023 traten einige Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes (KUG) in Kraft. Für coronabedingte Kurzarbeit können nun Prüfungen entfallen, wenn der Gesamtauszahlungsbetrag des Kurzarbeitergeldes und der dem Arbeitgeber erstatteten Sozialversicherungsbeiträge für den jeweiligen Arbeitsausfalll 10.000 Euro nicht überschreitet. Liegen in einem Betrieb mehrere Arbeitsausfälle z. B. in verschiedenen Betriebsabteilungen vor, wird jeder Arbeitsausfall für sich betrachtet, jeweils gesondert geprüft oder auch von der Prüfung ausgenommen.
Anträge auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste können digital und sicher an die Agentur für Arbeit übermittelt werden.
KEA ist eine volldigitalisierte und sichere Übergabemöglichkeit von Kurzarbeitergeldanträgen einschließlich der Abrechnungslisten aus einer zertifizierten Lohnabrechnungssoftware.
Das Verfahren kann von Betrieben, sowie bevollmächtigten Dritten, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen abrechnen und beantragen, genutzt werden. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und automatisiert an Ihre Agentur für Arbeit übermittelt.
Für alle Unternehmen, die im Jahr 2022 bereits geprüft wurden , ändert sich allerdings nichts. Mit dem Inkrafttreten der Erleichterungen zum Jahresbeginn 2023 sind rückwirkende Änderungen der Prüfung ausgeschlossen.