22. Mai 2023
Ab der Einkommensteuererklärung 2023 gibt es Neuerungen für die steuerliche Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers, was bereits jetzt zu beachten ist.
Wird die berufliche oder betriebliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung und nicht an ihrem Arbeitsplatz bei Ihrem Arbeitgeber ausgeübt, kann eine Tagespauschale von 6 €, höchstens jedoch 1.260 € pro Jahr erklärt werden.
Steht Ihnen für Ihre Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch für die Kalendertage angesetzt werden, an denen Sie an ihrer ersten Tätigkeitsstätte bzw. auswärts tätig waren.
Die Tagespauschale kann unabhängig davon erklärt werden, ob Sie tatsächlich in einem Arbeitszimmer tätig werden oder nur in einer Arbeitsecke z.B. im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche. Unter die Regelung der Tagespauschale fallen z.B. Lehrer.
Wichtig: Hierzu benötigt man für das Finanzamt eine Aufstellung der Arbeitstage, an denen man in der häuslichen Wohnung gearbeitet hat.