09. Jan 2023
Seit dem 1. Januar 2023 ist der elektronische Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Für wen das neue Verfahren gilt und welche Pflichten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen haben erfahren Sie in diesem Artikel.
Mit diesem Verfahren sollen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin direkt an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Die Lohnabrechnungsstelle kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dann direkt bei der Krankenkasse elektronisch abrufen.
Ein Ausdruck auf Papier und Einreichen der AU wird nicht mehr notwendig sein. Allerdings erhält der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin seine Ausfertigung weiterhin in Papierform. Auf Wunsch erhalten die Patienten die AU digital.
Die eAU entbindet den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht von der Pflicht, dem
Arbeitgeber unverzüglich die voraussichtliche Dauer der Krankheit
telefonisch mitzuteilen. Es entfällt lediglich die Einreichung der
Papierbescheinigung und die Aufbewahrungspflicht beim Arbeitgeber.
Das
Verfahren gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer:innen (nicht für
privat versicherte Arbeitnehmer) bei Krankheit, stationärem
Krankenhausaufenthalt oder bei Arbeitsunfällen und Betriebskrankheiten.
Dazu gehören auch folgende Personengruppen:
Für
diese Personengruppen wird für die Abfrage der eAU die
Krankenversicherung benötigt, bei der der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin aktuell
versichert ist.
Auf unserer Homepage im Formularcenter Lohn
finden Sie hierzu den Fragebogen Fehlzeiten, den Sie uns bitte für die
Lohnbearbeitung einreichen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, so wenden
Sie sich bitte an Ihren zuständigen Lohnsachbearbeiter:in. Nur bei
vollständiger Vorlage der Krankheitsfehltage kann für Sie die Erstattung
der Lohnfortzahlungen bei den Krankenkassen beantragt werden.
Der Bewirtende kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass die ihm erteilte Rechnung vom Bewirtungsbetrieb maschinell ordnungsgemäß erstellt und aufgezeichnet worden ist, wenn der von dem elektronischen Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion ausgestellte Beleg mit einer Transaktionsnummer, der Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder des Sicherheitsmoduls versehen wurde. Diese Angaben können auch in Form eines QR-Codes dargestellt werden.