03. Jun 2022
Mit dem Ziel, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen, trat bereits zum 1. Januar 2020 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, kurz FZulG) in Kraft.
Das
Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für
Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen
Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
Anders als bei der klassischen, direkten Projektförderung besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, die nicht von der Besteuerung befreit sind und FuE-Vorhaben durchführen. Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone – z. B. Start-ups oder Unternehmen in Erneuerungs- oder Krisensituationen – können die Zulage beanspruchen.
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