Steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen

03. Jun 2022

Mit dem Ziel, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen, trat bereits zum 1. Januar 2020 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, kurz FZulG) in Kraft.

Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.

Anders als bei der klassischen, direkten Projektförderung besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, die nicht von der Besteuerung befreit sind und FuE-Vorhaben durchführen. Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone – z. B. Start-ups oder Unternehmen in Erneuerungs- oder Krisensituationen – können die Zulage beanspruchen.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen eine Forschungszulage in Anspruch nehmen zu wollen, bietet unser Netzwerk hervorragende Partner:innen, die Sie gerne in Ihrem Vorhaben unterstützen. Sprechen Sie uns einfach an.

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