02. Nov 2022
Am 13. Oktober haben die Länder die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung bundesweit um 3 Monate verlängert. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.
In Baden-Württemberg wurden bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind lediglich 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen.
Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt Ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit.