Durch umsichtige Absicherung Krisen bewältigen

05. Nov 2021

Vollmachten und Verfügungen können im Ernstfall die Existenz retten und Vermögenswerte sichern.

Wie beruhigend es sein kann, dass im Falle von Krankheit oder Tod „alles” geregelt ist, weiß man oft erst, wenn man selbst davon betroffen ist. Nach wie vor kommt es in Krisensituationen häufig vor, dass mangels entsprechender Vorsorge die unternehmerische oder private Existenz auf dem Spiel steht. Daher ist es unerlässlich, in gesunden Tagen Maßnahmen zu treffen, welche dafür sorgen, dass bei einer schweren Krankheit oder gar nach dem Ableben, die Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen geregelt werden. Hierfür gibt es insbesondere Vollmachten und Verfügungen, die Sie kennen und unterscheiden sollten. Im Folgenden wollen wir Ihnen über die verschiedenen Werkzeuge einen Überblick geben und gleichzeitig aufzeigen, warum Sie hierbei nicht nur einen Juristen, sondern auch Ihren Steuerberater mit ins Boot nehmen sollten.

So wie Sie auch für eine Reise Ihren Koffer packen, sollten Sie dies auch für Ihr Leben tun – und zwar einen Notfallkoffer. Warum? Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass für Sie eine gesetzliche Betreuung notwendig wird. Gerade unternehmerisch tätige Personen sollten es nicht soweit kommen lassen, dass fremde Personen plötzlich über Ihr Lebenswerk entscheiden. Und auch Privatpersonen wollen bei eigener Handlungsunfähigkeit im Alter oder im Pflegefall die Entscheidungen durch vertraute Personen getroffen wissen. Wichtige Bestandteile um dies zu ermöglichen sind unter anderem Vollmachten, Verfügungen und ein Testament.

Bei den Vollmachten sind insbesondere die Vorsorgevollmacht, die Bankvollmacht sowie die Unternehmervollmacht von Bedeutung; bei den Verfügungen die Betreuungsverfügung sowie die Patientenverfügung.

Es ist ein beruhigendes Gefühl, wenn für den Notfall alle Vorkehrungen getroffen sind.
Es ist ein beruhigendes Gefühl, wenn für den Notfall alle Vorkehrungen getroffen sind.

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vollmacht erteilen Sie einem Bevollmächtigten das Recht, Sie zu vertreten. Betrifft diese Vertretungsvollmacht quasi sämtliche rechtsgeschäftliche Handlungen, so spricht man von einer Generalvollmacht. Wird sie darüber hinaus auch aus Gründen der Betreuungsbedürftigkeit erteilt, spricht man von Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht wird somit eine andere Person dazu bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, zu denen der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist. Hierdurch
wird in den meisten Fällen auch die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung verhindert. Die Kompetenzbereiche einer Vorsorgevollmacht betreffen regelmäßig Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten, freiheitsentziehende Unterbringung und weitere rechtliche Angelegenheiten wie z.B. die Heimunterbringung, die Wohnungsauflösung etc. Höchstpersönliche Dinge wie Testamentserrichtung, Eheschließung oder Scheidung können Sie in einer Vollmacht nicht regeln. Dies müssen Sie selbst in die Hand nehmen. Die Vollmacht wird mit ihrer Erteilung sofort wirksam. Die Auswahl der bevollmächtigten Person und das Vertrauen in sie hat somit eine große Bedeutung.

Die Vollmacht ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden, sie sollte jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit wenigstens schriftlich erteilt werden. Um den Regelungsumfang zu erweitern, kann die Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt oder direkt von einem Notar beurkundet werden.

Welche Auswirkung es haben kann, wenn eine Vollmacht ohne steuerliche Beratung erteilt wird, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1997. Hier entstand durch eine postmortale Vollmacht nach Tod des Vollmachtgebers ungewollt Betriebsvermögen, was zu steuerlich höchst nachteiligen Folgen führte. Genauso kann durch eine „falsch“ erteilte Vollmacht bspw. eine bestehende Betriebsaufspaltung aufgelöst werden, was durch die Aufdeckung von stillen Reserven noch teurer werden kann. Erster Ansprechpartner bei diesem Thema sollte daher insbesondere für Unternehmer der Steuerberater mit einem guten Netzwerk zu Rechtsanwälten und Notaren sein.

Unternehmervollmacht

Im Grundsatz ist eine Unternehmervollmacht nichts anderes als die obige Vorsorgevollmacht. Für die Fortführung des Unternehmens im persönlichen Krankheitsfall sollte jedoch gesondert Vorsorge getroffen werden. Wichtig ist, dass im Ernstfall Zugriff auf Bankkonten, E-Mails, Post und alle wichtigen Daten besteht und Stimmrechte ausgeübt werden können.

Bankvollmacht

Auch wenn die Vorsorgevollmacht grundsätzlich auch Bankgeschäfte ermöglicht, so zeigt die Praxis, dass Kreditinstitute eher auf bankeigene Vordrucke bestehen. Es empfiehlt sich daher, gesonderte Bankvollmachten zu erstellen und bei seiner Bank zu hinterlegen, damit Ihr Bevollmächtigter handlungsfähig ist.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist keine Vollmacht! Sie ist lediglich ein Wunsch, wer als Betreuer bestellt oder auch gerade nicht bestellt werden soll, falls eine gesetzliche Betreuung notwendig wird. Das Betreuungsgericht hat dem Vorschlag in aller Regel zu folgen, wenn die vorgeschlagene Person die erforderliche Eignung besitzt.

Patientenverfügung

Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Vollmacht. In einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Meist wird solch eine Verfügung für den Fall einer tödlich verlaufenden Krankheit getroffen. Auch für Angehörige ist solch eine Verfügung ein Segen, da sie in aller Regel eine willkommene Hilfe bei zu treffenden Entscheidungen gibt.

Auch wenn ab dem 01.01.2023 die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts einige Verbesserungen in Notsituationen hinsichtlich der Betreuung durch den Ehegatten bringt, so besteht dennoch oder sogar gerade deswegen bei der Erteilung von Vollmachten erhöhter Beratungsbedarf, da der zukünftige gesetzliche „Automatismus“ durchaus unerwünschte Folgen haben kann.

Damit Sie Ihre Entscheidungen treffen können, gehören als Basis die steuerliche Beratung zum Testament und der geplanten Nachfolge dazu. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Aufstellung Ihres persönlichen Altersvorsorge- und
Immobilien-Check, sowie dem Vermögensstatus oder der Vermögensplanung.

Fazit

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sowie weiteren Vollmachten und Verfügungen sind ein „must-have“ für jeden – insbesondere für Selbständige und Gesellschafter von Gesellschaften, die nichts dem Zufall überlassen wollen. Befassen Sie sich daher rechtzeitig mit diesen Themen und lassen Sie sich beraten. Wenn die Notwendigkeit für eine Vollmacht besteht ist es meist zu spät. Selbstbestimmung ist kein Automatismus! – Man muss dafür etwas tun!

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