15. Jun 2021
Der Bundesrat hat am 7.5.2021 dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zugestimmt, in dem es insbesondere um die Eindämmung von Steuergestaltungen durch so genannte "Share-Deals" geht.
Zur Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht hatte die Bundesregierung bereits am 31.7.2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.
Die Koalitionsfraktionen hatten danach die Reform immer wieder verschoben. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Änderungen zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Nach der nun verabschiedeten Gesetzesfassung, die der Bundestag am 21.4.2021 angenommen hatte, gelten die Änderungen ab dem 1.7.2021.
Dipl.-Betriebswirt (BA)
MBA (International Taxation)
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).