Steuerliche Registrierung jetzt bei Amazon, eBay & Co. nachweisen.

13. Nov 2019

Ab dem 1. März 2019 sind Betreiber von elektronischen Marktplätzen (z.B. Amazon, eBay) für nicht korrekt angemeldete Umsatzsteuern der Online-Händler haftbar. Online-Händlern droht Marktplatz-Entfernung.

Bei inländischen und EU-Unternehmern gilt diese Regelung erst ab dem 1. Oktober 2019.

Im Klartext heißt das: Entrichtet ein eBay-Händler die Umsatzsteuer nicht, muss eBay als Plattformbetreiber für diese einstehen.

Hintergrund ist die immer größer werdende Zahl von Händlern, insbesondere aus dem asiatischen Raum, die Umsatzsteuern weder anmelden noch abführen.

Hierdurch gehen dem Staat jedes Jahr hunderte Millionen Euro an Steuergeldern verloren. Zur Vermeidung der Haftung müssen die Plattformbetreiber die steuerliche Registrierung aller Online- Händler überprüfen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat hierfür ein Vordrucksmuster veröffentlicht, mit welchem der Online-Händler die sog. “Bescheinigung nach §22f UStG” über die steuerliche Registrierung beantragen und bei den elektronischen Marktplätzen nachweisen kann.

Fazit

Bei Nichtvorlage der Bescheinigung werden die Plattformbetreiber Online-Händler vom Marktplatz entfernen, um ihre eigene Haftung zu reduzieren.

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