27. Nov 2019
Alle Jahre wieder: Die Aufstellung und die Bewertung sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden, das sog. Inventar, gehört für alle Kaufleute gemäß § 240 HGB zu den verpflichtenden und anspruchsvollen Aufgaben als Grundlage für die Jahresabschlusserstellung. Lesen Sie hier, wie Sie bei der Inventur vorgehen können.
Die Inventur des Vorratsvermögens ist für die meisten Unternehmen von großer Bedeutung für das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres.
Das Auf- bzw. Nichtaufnehmen und die jeweilige Auf- bzw. Abwertung erhöhen oder mindern das Jahresergebnis.
Dieser gewisse Ermessensspielraum kann durchaus herangezogen werden, um die Ergebnisse im laufenden und in den folgenden Geschäftsjahren zu gestalten.
Diese und noch viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Leitfaden