22. Mai 2017
Fahrtenbuch oder 1%-Methode, Betriebsvermögen oder doch eher Privatvermögen – welche ist die beste Art, seinen Firmenwagen abzusetzen? Bei welcher sparen Sie am meisten Steuern?
Fragen über Fragen, die wir Ihnen hier beantworten.
Die Firmenwagenfrage, ob herkömmliches Kfz oder Elektro-Auto, sowie deren steuerliche Behandlung sind ein Dauerthema im Steuerrecht. Die Grundsatzfrage eines jeden Unternehmers bzw. einer jden Unternehmerin vor dem Kauf eines neuen Autos ist die, ob das Fahrzeug im privaten Eigentum bleiben soll oder eben Betriebsvermögen darstellen soll.
Dabei ist Folgendes zu beachten: Wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, stellt es notwendiges Betriebsvermögen dar, d. h. hier gibt es kein Wahlrecht ob Betriebs- oder Privatvermögen. Auch bei einer betrieblichen Nutzung unter 10 % gibt es kein Wahlrecht, da das Fahrzeug in diesem Fall notwendiges Privatvermögen darstellt. Die betrieblichen Fahrten können hier mit der Kilometerpauschale von derzeit 0,30 € geltend gemacht werden.
Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 %und 50 % hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin die Wahl zwischen Privatvermögen oder Betriebsvermögen (das sog. gewillkürte Betriebsvermögen). Ob dies jedoch auch sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa von der Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils. Wird das Fahrzeug nämlich als Betriebsvermögen behandelt, stellen alle mit dem Firmenwagen zusammenhängenden Kosten Betriebsausgaben dar. Das bedeutet aber auch: Die privaten Fahrten sind in diesem Falle zu versteuern. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die pauschale Alternative, die bekannte 1%-Regelung: Hier ist monalich 1 % des inländischen Brutto-Neuwagen-Listenpreises als Einnahme für die private Kfz-Nutzung zu versteuern. Zusätzlich werden evtl. Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte mit 0,03 % des Listenpreises pauschal mit den Kilometern der einfachen Strecke multipliziert und auf das Jahr hochgerechnet. Aber Achtung: Die 1%-Regelung geht nur bei notwendigem Betriebsvermögen. D. h. der Anteil der betrieblichen Nutzung muss mehrals 50 % betragen.
Die weitere Alternative ist das Führen eines Fahrtenbuches. Dies ist sinnvoll bei seltenen Privatfahrten oder einem hohen Bruttolistenpreis. An das Fahrtenbuch werden allerdings strenge Anforderungen gestellt. Es ist zeitnah zu führen, muss lückenlos aufgezeichnet sein, also jede Fahrt einzeln, und muss in einem gebundenen Heft oder einer nicht veränderbaren Form geführt werden. Bei den Fahrten sind Datum, Fahrtziel, aufgesuchter Geschäftspartner, gefahrene Kilometer sowie Anfangs- und Endkilometerstand anzugeben.
Eine praktikable Lösung, die wir in der Kanzlei bereits mit guten Ergebnissen selbst getestet haben, kommt von der Firma Vimcar aus Berlin. Es handelt sich um ein digitales Fahrtenbuch, das per OBD-Stecker im Kfz erstellt und sowohl über eine Smartphone App als auch über die VIMCAR-Homepage als Web-Version genutzt werden kann. Die Daten-Synchronisation erfolgt über das Mobilfunknetz mittels einer im Stecker eingebauten SIM-Karte. Vimcar erfüllt alle Anfor-derungen der deutschen Finanzbehörden.
Mehr zu Vimcar unter www.vimcar.de
Ausgangsdaten: |
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Geldwerter Vorteil nach der 1%-Methode: (1% x € 50.000 + 0,03 % x € 50.000 x 25 km) x 12 = € 10.500 / Jahr |
Geldwerter Vorteil nach der Fahrtenbuch-Methode: Gesamtkosten inkl. Abschreibung: € 13.002 / 40.000 km = € 0,33/km |
Die Ersparnis durch die Fahrtenbuch-Methode wäre in diesem Fall somit € 1.904 / Jahr. |