30.09.2021
Haftungsfalle für Geschäftsführer. Die Steuerstundungen wurden im März 2021 zwar verlängert, aber längstens bis zum 30. September 2021. Eine weitere Verlängerung der Stundung ist nur zusammen mit einer maximal bis zum 31. Dezember 2021 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung möglich.