17. Dez 2020
Nach derzeitigem Stand (17.12.2020) beabsichtigt das BMWi NICHT, Unternehmen (zum Beispiel den Handel, Brauereien und Tankstellen) mit Dezemberhilfe zu fördern, selbst wenn diese vom MPK-Beschluss vom 13.12.2020 (Schließungen aufgrund des harten Lockdowns) betroffen sind.
Antragsberechtigt sind wohl weiterhin nur solche Unternehmen, welche schon bereits im Lockdown-Light (November) von den Schließungen betroffen waren. Die Beantragung der Dezemberhilfe ist ohnehin noch nicht möglich. Wir rechnen mit einer Antragsmöglichkeit wohl erst ab Mitte/Ende Januar 2021.