26. Mai 2020
Aktuell werden bundesweit diverse Lockerungen der Corona-Beschränkungen verabschiedet. Auch in Baden-Württemberg wird versucht, in verschiedenen Bereichen und Branchen schrittweise in Richtung Normalität zurückzukehren. Allerdings haben noch viele Branchen einen schwierigen Weg vor sich, bis die Krise bewältigt ist. Insbesondere sind die Gastronomie und Hotellerie, Messebau, Künstlerinnen und Künstler sowie Busunternehmen werden noch über einen längeren Zeitraum betroffen sein.
Aus diesem Grund hat sich die Haushaltskommission am 19.05.2020 auf ein zweites Hilfspaket mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro geeinigt. Ziel sei es, Existenzen zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden, Arbeitsplätze zu erhalten und Strukturen zu bewahren.
Die genauen Regelungen und Verfahren zu den Hilfsprogrammen werden aktuell erarbeitet. Folgende vorläufige Informationen liegen zum aktuellen Stand vor:
Hinsichtlich der stark nachgefragten Soforthilfe Corona erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Monate. Die sogenannte Liquiditätsbrücke ist ein von der L-Bank vorbereitetes Kreditprogramm mit Tilgungszuschuss.
Im Bereich der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sieht das Programm einmalige Hilfen in Höhe von 3.000 Euro pro Gasthaus sowie zusätzlich 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigten vor.
Die Einnahmeverluste im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sollen teilweise ausgeglichen werden, um eine drohende Einschränkung des ÖPNV-Angebots zu vermeiden.
Nach aktuellen Erwartungen wird auf längere Sicht noch kein uneingeschränkter Präsenzunterricht an den Schulen möglich sein. Aus diesem Grund wird der Betrag aus dem Sofortprogramm des Bundes in Baden-Württemberg verdoppelt, um Laptops und Tablets zu kaufen, welche von Schülern ausgeliehen werden können. Zudem wird in den pädagogischen Rahmen für den digitalen Unterricht investiert.
Vereine und Kultur werden als systemrelevant angesehen und mit entsprechenden Hilfsprogrammen unterstützt. Im Bereich der Kultur hat das Wissenschaftsministerium bereits einen Masterplan Kultur veröffentlicht.
Den Reisebusunternehmen sollen als wichtiger Bestandteil der Tourismusbranche im Rahmen eines Hilfsprogramms Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Zeit bis Reisen wieder in ausreichendem Maße möglich sind zu überbrücken.
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