Bonuszahlungen an Arbeitnehmer bis zu 1.500 € steuerfrei

03. Apr 2020

Hier die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 03. April 2020:

„Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kümmern sich Tag für Tag darum, die Menschen in Deutschland zu versorgen. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie machen sie das unter erschwerten Bedingungen – sei es als Pflegekraft, an der Supermarktkasse, als Arzt im Krankenhaus oder hinter dem Lenkrad eines Lkw. Zahlreiche Arbeitgeber haben deshalb angekündigt, ihren Beschäftigten einen Bonus zahlen zu wollen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat dafür gesorgt, dass solche Zahlungen bis zu 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei sind. Dafür wurden die in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehenen Möglichkeiten genutzt. „Wir sorgen jetzt dafür, dass Prämien zu 100 Prozent bei den Beschäftigten ankommen“, sagte Scholz.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn gewähren. Dazu zählt beispielsweise auch ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Voraussetzung ist, dass Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.“


Wir beobachten diese Entwicklung und stellen Ihnen belastbare Informationen zur Verfügung sobald uns diese vorliegen.

Ihr Team der Kanzlei
Melzer & Kollegen

Corona-Viris
Corona-Viris
Diese Webseite verwendet nur technisch notwendige und funktionale Cookies, welche zum einwandfreien Betrieb dieser Website notwendig sind.
Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu. Datenschutzinformationen