14. Apr 2020
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Am Sonntag, 29.3. hat die Wirtschafts- und Arbeitsministerin Hofmeister-Kraut klargestellt, dass die Prüfung des privaten Vermögens nicht stattfindet. Nach unserer Interpretation handelt es sich bei dem Zuschuss jetzt um einen Entschädigungszuschuss und nicht um einen Bedürftigkeitszuschuss. Der Kreis der Zuschussberechtigten wurde erheblich ausgeweitet.
Unter nachfolgendem Link finden Sie Informationen über das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Land- und Forstwirte und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Soforthilfe unterstützt.
Infoseite zum Förderprogramm:
Die Antragsformulare:
Antragsformular Soforthilfe Corona - für Unternehmen bis 10 Beschäftigten, BUND (PDF)
FAQs
Hier finden Sie die FAQs zum Thema Soforthilfe als PDF
Bitte beachten Sie auch die Details zur Antragsberechtigung und Antragsstellung in der nachfolgenden Bekanntmachung vom 22.03.2020