FAQ - Katalog "Corona" der Bundessteuerberaterkammer

18. Mär 2020

Der nachfolgende „FAQ-Katalog“ bietet für den Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus eine erste Orientierung, der lediglich die Auffassung der Bundessteuerberaterkammer unverbindlich wiedergibt. Wir bitten um Verständnis, dass die Bundessteuerberaterkammer oder die Steuerberaterkammern in den Ländern keine arbeitsrechtliche Beratung der Berufsangehörigen übernehmen können.

Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt zudem, bei Erkrankungen und Verdachtsfällen umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und mit diesem die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Wirtschaftliche Auswirkungen und Maßnahmen für die Unternehmen/Mandanten

Frage: Wann kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (Gesetz vom 13. März 2020, BGBl. I 2020, S. 493 ff.) mit den folgenden Erleichterungen verabschiedet. Diese Neuerungen sind noch nicht umgesetzt.

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Verein-barungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müs-sen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Wichtig:
Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Quellen:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html

Frage: Wo finde ich Informationen zum Kurzarbeitergeld?

Alle Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld finden sich auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden laufend aktualisiert.

Quellen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Frage: Was gibt es für Unterstützungsangebote für Unternehmen?

Das BMWi hat einen 3-Stufen-Plan für Unterstützungsmöglichkeiten veröffentlicht. Die von der KfW bereitgestellten Möglichkeiten finden Sie auf der Homepage.

Quellen:
BMWi:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bmwi-3-stufen-plan-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=6

KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Frage: Wie kann man den Solo-Selbständigen helfen, bei denen die Erleichterungen für Arbeitgeber nicht greifen?

Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

Frage: Gibt es Entschädigungen, wenn ein Auftrag wegen des Coronavirus ausfällt („höhere Gewalt“)?

Ob eine vertragliche Force-Majeure-Klausel (französisch für "höhere Gewalt") im Zuge der Corona-Krise greift, kommt auf bestimmte Voraussetzungen an (siehe Link zur IHK Stuttgart). Ansonsten muss man jeden Einzelfall genau betrachten. Der DIHK empfiehlt, bei aktuellen Problemen oder Stornierungen, mit Geschäftspartnern über einen fairen Ausgleich für beide Seiten zu sprechen und sich im Zweifel von Rechtsanwälten beraten zu lassen. Selbst bei Lieferausfällen im internationalen Handel können sich die Rechtsfolgen von vermeintlich oder auch tatsächlich höherer Gewalt stark unterscheiden – je nachdem, ob die Verträge nach deutschem oder angelsächsischen Recht geschlossen worden sind.

Quellen:
https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/aktuelles/corona-virus-hoehere-gewalt-4701112

Frage: Gibt es Regelungen für insolvenzgefährdete Unternehmen?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.

Quellen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

Abgabe der lfd. Steuererklärungen und der Steueranmeldungen

Frage: Wie hilft das Finanzamt?

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-virus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.

In Aussicht gestellt sind derzeit folgende Maßnahmen:

  • Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden, wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise eingebrochen sind. Das geht durch Anweisungen an die Finanzverwaltung, die für die meisten Steuern bei den Ländern liegt. Es soll dafür ein erleichtertes Verfahren geben.

  • Steuervorauszahlungen können leichter zumindest bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden. Auch dies soll unkompliziert möglich sein. Allerdings ist noch unklar, ob dies auch für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer gilt.

  • Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen werden bis zum 31. Dezember ausgesetzt, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist - so die Ankün-digung der Bundesregierung.

  • Dem Vernehmen nach soll noch in dieser Woche ein Schreiben des BMF veröffentlicht werden. Auch sind Lösungen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Abgabe der Lohn-steueranmeldungen vorgesehen.

Quellen:
BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

BMWi:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html

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