Steuern, Betriebswirtschaft
Seit dem 1. Januar 2023 ist der elektronische Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Für wen das neue Verfahren gilt und welche Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben erfahren Sie in diesem Artikel.