Den ehelichen Güterstand zur Steuergestaltung nutzen

13. Nov 2019

Kann für vermögende Ehegatten interessant sein: Die Güterstandsschaukel als Mittel zur steuerfreien Vermögensübertragung.

Durch den Fall Winterkorn ist ein legales Instrument zur steueroptimierten Übertragung von Vermögen unter Ehegatten in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.Wir erklären Ihnen worum es bei der Güterstandsschaukel geht, wie sie funktioniert und für wen sie sich eignet.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 31.7.2018 öffentlichkeitswirksam über das „Steuersparmodell“ des früheren VW-Chefs Martin Winterkorn. Er soll die Gestaltung genutzt haben um Vermögen in Sicherheit zu bringen und dabei erhebliche Summen an Schenkungsteuer gespart haben.

Was ist die Güterstandsschaukel?

Von Güterstandsschaukel spricht man, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zunächst mittels Ehevertrag aufgehoben und in eine Gütertrennung umgewandelt wird, um anschließend wieder zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückzukehren, d. h. die Eheleute „schaukeln“ von einem Güterstand in den anderen und wieder zurück.

Wozu wird die Güterstandsschaukel angewendet?

Die Güterstandsschaukel ist ein Instrument zur steueroptimierten Vermögensübertragung von einem Ehegatten auf den anderen, vorausgesetzt einer der beiden Ehegatten hat einen deutlich höheren Zugewinn erzielt.
Soll eine Vermögensübertragung unter Ehegatten stattfinden, ohne dass die Ehe beendet oder der Güterstand gewechselt wird, ist dies nur durch eine Schenkung möglich. Da Ehegatten ein Schenkungsteuerfreibetrag in Höhe von 500.000 € zur Verfügung steht, lösen größere Übertragungen Schenkungsteuer aus.
Schenkt beispielsweise ein Ehepartner dem anderen einen Betrag von 2,0 Mio. € so unterliegen 1,5 Mio. € der Schenkungsteuer. Hierauf entfällt Schenkungsteuer in Höhe von 19 v. H., d. h. es werden 285.000 € Schenkungsteuer fällig.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht stellt den gesetzlichen Zugewinnausgleichsanspruch der Ehegatten untereinander frei. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist faktisch zunächst eine Gütertrennung. Dies bedeutet, dass die Ehegatten nicht etwa gemeinsames Vermögen erwerben, sondern grundsätzlich jeder Ehegatte sein Vermögen behält, das er während der Ehezeit erwirtschaftet hat.
Bei der häufig anzutreffenden Konstellation, dass ein Ehegatte beruflich erfolgreich ist, während der andere sich um die Erziehung der gemeinsamen Kinder und den Haushalt kümmert, erwirbt zunächst der erwerbstätige Ehegatte Vermögen. Von Gesetz wegen findet ein Ausgleich über den Zugewinn erst bei Beendigung durch Tod, oder Scheidung statt.

Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung

Die Eheleute EM und EF leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie entscheiden sich, diesen zu beenden und zum Güterstand der Gütertrennung zu wechseln. Das Anfangsvermögen von EM hat 50 T€ betragen und das von EF 10 T€. Das Endvermögen beträgt für EM 4,14 Mio. € und für EF 100 T€.

Lösung:


Ehemann
Ehefrau
Anfangsvermögen50.000 EUR
10.000 EUR
Endvermögen4.140.000 EUR
100.000 EUR
jeweiliger Zugewinn4.090.000 EUR
90.000 EUR
Zugewinn EM
4.090.000 EUR
abzgl. Zugewinn EF
./. 90.000 EUR
übersteigender Zugewinn EM
4.000.000 EUR
Hiervon 1/2 = Zugewinnausgleichsforderung EF
2.000.000 EUR
Hätte der EM der EF einen Betrag von 2 Mio. geschenkt, würde sich nach Abzug des Schenkungsteuerfreibetrags eine Schenkungsteuer i.H.v. 285.000 € ergeben. Hingegen ist der Zugewinnausgleich schenkungsteuerfrei, was zu einem steuerlichen Vorteil in diesem Beispiel von 285.000 € führen würde.

Auch wenn die Gestaltung auf den ersten Blick ein „Geschmäckle“ haben mag, handelt es sich um eine rechtlich nicht zu beanstandende Vorgehensweise, denn Ehegatten steht es frei, den Güterstand, in dem sie leben wollen, selbst zu wählen und dies auch mehrfach (BFH, Urteil vom 12.07.2005, II R 29/2).

Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs nutzen.

Eine solche Vermögensübertragung während der laufenden Ehe spart zunächst Schenkungsteuer.
Würde der Zugewinnausgleich – wie im obigen Beispiel 2,0 Mio. Eurobetragen, so könnte der gesamte Betrag steuerfrei übertragen werden. Das Ehepaar würde 285.000 € Schenkungsteuer sparen.
Eine Vermögensübertragung während der laufenden Ehe kann beispielsweise auch gewünscht sein, um eine steueroptimierte Übertragung des Vermögens auf die Nachfolgegeneration vorzubereiten. Würde diese nämlich nur von einem Elternteil erben oder Schenkungen erhalten, dann bliebe der Steuerfreibetrag des nicht vermögenden Ehegatten ungenutzt.
Ein weiterer Grund kann, wie im Fall Winterkorn, darin bestehen, Vermögen dem Zugriff etwaiger Gläubiger zu entziehen. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht haften nämlich Ehegatten nicht für die Schulden des Ehepartners.
Die Güterstandsschaukel wird auch eingesetzt, um Pflichtteilsansprüche nichtehelicher Kinder des vermögenden Ehegatten, also beispielsweise Kinder aus der ersten Ehe oder uneheliche Kinder, zu reduzieren. Ein detailiertes Beispiel zur Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung finden Sie in der Tabelle.

Die Güterstandsschaukel kann vor allem für vermögende Ehegatten interessant sein.

  • zur steueroptimierten Vermögensübertragung zwischen Ehegatten
  • zur steueroptimierten Vermögensübertragung auf die Nachfolgegeneration
  • zur Sicherung von haftungsgefährdetem Vermögen
  • zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen von Kindern aus einer früheren Beziehung

Steuerliche Fallstricke beachten.

Die Gestaltung birgt auch erhebliche Risiken. Werden zur Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs keine Barmittel eingesetzt sondern bspw. Firmenanteile oder „steuerverstrickte“ Immobilien übertragen , so löst der Ausgleich des Zugewinns steuerlich eine Veräußerungsgewinnbesteuerung bei der Einkommensteuer aus. Die Belastungen sind in der Regel deutlich höher als die Steuerersparnis bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine umsichtige steuerliche Planung ist daher unerlässlich.

Umsetzung nur unter Beiziehung erfahrener Expert:innen zu empfehlen.

Bei der Gestaltung der für die Güterstandsschaukel nötigen Verträge bedarf es erfahrener Anwälte bzw. Notare. Der Erfolg dieser Gestaltung hängt maßgeblich von einer guten und reibungslosen Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Beratern ab.
Das Instrument der Güterstandsschaukel

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