„Verdeckte Kassenprüfung“ durch die Finanzverwaltung

07. Okt 2022

Jedes Unternehmen, das ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Kasse) verwendet, muss nach der Kassensicherungsverordnung (§ 2 Satz 2 Nr. 8 KassenSichV) verschiedene Mindestangaben auf den ausgegebenen Belegen abdrucken.

Diese teils unverständlichen Zahlenkolonnen wurden in der Zwischenzeit in den meisten Fällen durch einen auf dem Beleg abgedruckten QR-Code ersetzt.

An dem QR-Code setzt nun die neue Methode der „verdeckten Belegprüfung“ durch die Finanzverwaltung an. Der QR-Code kann in kürzester Zeit mit der frei verkäuflichen, kostenpflichtigen App „AmadeusVerify“ überprüft werden (wahlweise mit der frei verfügbaren App „Fiskalcheck“). Zeigt dieser Test per „grünem Haken“, dass der Beleg mit einem Kassensystem erstellt wurde, das den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung entspricht, ist die „verdeckte Belegprüfung“ durch die Finanzverwaltung abgeschlossen. Meldet die App demgegenüber einen Fehler, wird der Betrieb für eine Kassennachschau oder eine reguläre Betriebsprüfung eingeteilt.

Um Zugriff auf einschlägige Belege zu erhalten, müssen sich die Mitarbeiter:innen der Finanzverwaltung nicht einmal die Mühe machen, sich derartige Bons über Testkäufe zu besorgen. Prüfen lassen sich auf diese Weise nämlich auch Bewirtungskostenrechnungen und andere Rechnungen, die als Kontrollmaterial oder als Nachweise im Rahmen von Steuererklärungen bei der Finanzverwaltung eingereicht wurden.

Unsere Empfehlung: Bitte überprüfen Sie Ihren QR-Code auf den ausgegebenen Kassenbelegen daher zeitnah mit einer der oben genannten Apps, um festzustellen, ob alle Mindestangaben enthalten sind. So können Sie sich vor den negativen Folgen der „verdeckten Belegprüfung“schützen. Bei einer Fehlermeldung sollte mit dem Kassendienstleister dafür gesorgt werden, dass alle Mussbestandteile der Kassenbelege vollständig und zutreffend programmiert und auf dem QR-Code dargestellt werden.

Diese Webseite verwendet nur technisch notwendige und funktionale Cookies, welche zum einwandfreien Betrieb dieser Website notwendig sind.
Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu. Datenschutzinformationen