Pflege & Steuern: Steuerliche Vergünstigungen durch die Pflege von Angehörigen

07. Okt 2022

Die Pflege von Angehörigen stellt oft eine hohe Belastung dar. Damit pflegende Angehörige finanziell entlastet werden, können sie die Pflegekosten von der Steuer absetzen.

Was das Finanzamt anerkennt, ist von Fall zu Fall jedoch unterschiedlich. Welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen und was für Angaben wir von Ihnen benötigen, damit Sie für die Pflege von Angehörigen Geld vom Fiskus zurückerhalten, erläutern wir Ihnen nachfolgend.

Über den Pflege-Pauschbetrag

Beim Pflege-Pauschbetrag handelt es sich um eine Steuervergünstigung, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann. Dieser wird für die unentgeltliche Pflege von nahestehenden Personen ab einem Pflegegrad 2 gewährt. Durch den Pflege-Pauschbetrag sollen pflegende Angehörige zumindest für einen Teil des finanziellen Aufwands, der oftmals durch Leistungen wie regelmäßige Fahrten zum Hausarzt oder durch Einkäufe entstehen, entschädigt werden.

Voraussetzungen

Der Pflege-Pauschbetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege unentgeltlich durchgeführt wird. D.h. man darf keine Bezahlung, also auch kein Pflegegeld, für die Betreuung und Pflege erhalten. Bei der gepflegten Person muss mindestens der Pflegegrad 2 bzw. das Merkzeichen H auf dem Behindertenausweis vorliegen. Falls sich unterjährig der Pflegegrad oder das Merkzeichen H ändert, wird der Pflege-Pauschbetrag mit dem höchsten Wert berücksichtigt. Die Betreuung/Pflege muss in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der pflegenden Person stattfinden. Sofern die Pflege durch mehrere Personen erfolgt, wird der Pflege-Pauschbetrag durch die Anzahl der Pflegepersonen geteilt.

Höhe des Pflege-Pauschbetrages

bei Pflegegrad 2

600 €

bei Pflegegrad 3

1.100 €

bei Pflegegrad 4 oder 5, bzw. Merkzeichen H

1.800 €

Pflege durch mehrere Personen

Angaben für die Einkommensteuererklärung

In der Einkommensteuererklärung muss zwingend die Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person angegeben werden. Zudem benötigt das Finanzamt den Nachweis über den Pflegegrad.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an.

Steuerliche Vergünstigungen durch die Pflege von Angehörigen
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