Neue Abschreibungsregel "Digital-AfA": Computer, Drucker und Software sind sofort vollständig absetzbar

26. Feb 2021

Gemäß aktueller Information des Bundesfinanzministeriums der Finanzen (BMF) darf alles rund um den Computer nun in unbegrenzter Höhe auf einen Schlag als Werbungskosten abgesetzt werden. Die neue Regel gilt rückwirkend.

Ausgaben für Computer, Software und Peripheriegeräte dürfen laut BMF künftig in der Steuererklärung sofort komplett als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese neue Regelung bringt steuerliche Entlastung z. B. für alle Arbeitnehmer:innen, die im Homeoffice arbeiten.

Bereits am 19. Januar hatten Bund und Länder diese neue Regelung in Aussicht gestellt. Nun wurde vom Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, in dem die Details der neuen Regelung bekannt werden. Sie bringt steuerliche Erleichterung für alle, die sich ihre Arbeitsmittel selbst anschaffen.

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