13.02.2017
Jedes Jahr suchen 22 000 deutsche Unternehmer einen Nachfolger. Wir sagen Ihnen, was Sie bei der Suche nach einem Übernehmer und einer anstehenden Übernahme beachten müssen.
Allein in Deutschland werden bis 2018 rund 135 000 Unternehmen zur Übernahme anstehen. Aber nicht jeder Unternehmer ist in der glücklichen Lage, einen Sohn oder eine Tochter zu haben, die in der Lage sind, das Unternehmen erfolgreich weiter-zuführen.
Die Folge: Ein externer Nachfolger muss her. Gar nicht so einfach: Laut einer IHK-Einschätzung von 2013 finden 40 Prozent der Unternehmer und sogar 46 Prozent der möglichen Nachfolger nicht den passenden Partner. Das kann viele Gründe haben. Entweder kann der Unternehmer „nicht loslassen“ oder er fordert einen überhöhten Kaufpreis. Oder der Übernahmekandidat ist zu ungenügend ausgebildet und unterschätzt die kommenden Aufgaben.
In den meisten Fällen liegt es allerdings daran, dass die Übernahme nicht rechtzeitig vorbereitet wurde.
So ist ein Unternehmen für eine erfolgreiche Übernahme umso geeigneter, je konsequenter die Nachfolgeplanung rechtzeitig in die strategischen Ziele miteinbezogen wurde. Wurden Investitionsstaus vermieden? Wurden die Anlagen regelmäßig modernisiert? Ist das durchgängige Controlling sichergestellt? Nur wenn all diese Hausaufgaben gemacht sind, können Sie als Unternehmer eine transparente Dokumentation der relevanten Kennzahlen gewährleisten. Die Chance, einen geeigneten und auch in Zukunft erfolgreich tätigen Nachfolger zu finden, steigt immens.
Hierbei hängt es vor allem davon ab, wie groß das zu übernehmende Unternehmen ist. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100 000 Euro haben es vergleichsweise schwer, einen Nachfolger zu finden, weil sie nicht den erforderlichen Mindestgewinn erwirtschaften. Unternehmen mit 500 000 Euro bis zu 1 Million Euro Umsatz hingegen stellen in den kommenden vier Jahren 34 Prozent und damit 46 000 aller übergabereifen Unternehmen in Deutschland – davon allein 19 000 in Baden-Württemberg. Entscheidend ist die Übernahmewürdigkeit eines Unternehmens.
Es heißt nicht umsonst: Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Am besten ist es also, die Planungen für die Unternehmensnachfolge rechtzeitig – mindestens drei bis fünf Jahre –vor dem Übernahmezeitpunkt zu starten. Für den Unternehmer gilt es darüber hinaus, persönliche Ziele zu formulieren und zu berücksichtigen, z. B. den langfristigen Erhalt des Unternehmens, das Familieneinkommen oder die Altersvorsorge. Als Erstes sollten Sie ein professionelles Berichtswesen sicherstellen und gegebenenfalls mithilfe eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers eine Unternehmensbewertung erstellen.
Ein Außenstehender ist meist auch ein besserer Berater, wenn es darum geht, ein klares Anforderungsprofil für den Nachfolger zu entwickeln und eine familieninterne oder externe Lösung abzuwägen.
Ist dann der potenzielle Nachfolger gefunden, gilt es, ihn rechtzeitig mit den Unternehmensabläufen vertraut zu machen und in diesem Zug die Führungskompetenz des Nachfolgers und seine Akzeptanz bei den Mitarbeitern zu prüfen und zu unterstützen. In jedem Fall gilt: Ist der potenzielle Nachfolger erst einmal in Sicht, gilt es, offen über die Nachfolge zu kommunizieren – gegenüber den eigenen Mitarbeitern, aber auch gegenüber externen Partnern und Kunden.
Solch eine geordnete Übergabe ist natürlich wünschenswert. In einigen Fällen kann es aber auch passieren, dass Krankheit oder ein Unfall zur Übernahme zwingt. Vorausschauende Unternehmer sollten für solche Fälle immer einen Notfallplan in der Schublade haben.
Folgendes sollte ein Notfallplan unbedingt enthalten:
Solch ein Notfallplan ist übrigens auch eine hervorragende Chance, in regelmäßigen Abständen seine persönliche und unternehmerische Situation Revue passieren zu lassen und im Notfall die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.
Denn schließlich geht es in allen Fällen nicht nur um „das eigene Kind“ – also das Unternehmen –, die eigene Altersvorsorge oder um die Zukunft des potenziellen Nachfolgers, sondern auch um viele Arbeitsplätze.
Artikel vom 16.07.2014, aktualisiert am 13.02.2017
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