Ist Ihre Rechtsform noch die richtige?

31. Jan 2017

Machen Sie den Rechtsform-Check!

Ist das Unternehmen erst einmal gegründet und die ersten turbulenten Zeiten überstanden, so machen sich nur noch wenige Unternehmer/-innen Gedanken über die Rechtsform Ihres Unternehmens. Während der Gründungsphase haben sich die meisten intensiv mit den Vor- und Nachteilen der einzelnen Rechtskleider beschäftigt und beispielsweise Kostenvorteile gegen Haftungsnachteile aufgewogen. Läuft nun der Betrieb, sind viele Unternehmer/innen so sehr ins Tagesgeschäft eingebunden, dass für strukturelle und strategische Fragen nur wenig Zeit bleibt.

Oft vergessen und doch so wichtig: Prüfen Sie regelmäßig, ob die Rechtsform noch zu Ihren Zwecken passt.
Externe Rahmenbedingungen (Gesetzgebung, Marktumfeld, Lieferbedingungen) ändern sich, Unternehmen wachsen, Geschäftsmodelle verändern sich. Es lohnt sich, die einmal getroffene Rechtsformentscheidung in regelmäßigen Abständen einem „Check-up“ zu unterziehen. Denn die Rechtsformentscheidung ist – glücklicherweise - keine Einbahnstraße. Vielmehr bieten sowohl das Gesellschafts- als auch das Steuerrecht eine Vielzahl von Möglichkeiten, das „Rechtskleid“ zu tauschen, ohne den bestehenden Betrieb aufzulösen und eine neue Gesellschaft gründen zu müssen. Ein regelmäßiger „großer Kundendienst“ Ihrer Rechtsform hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie (noch) den passenden Maßanzug tragen.

Die Haftungsfrage ist eine der zentralen Überlegungen.
Ein Kernpunkt bei der Rechtsformentscheidung ist das Thema „Haftung“. Einzelunternehmer, Gesellschafter einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder OHG (Offene Handelsgesellschaft) haften im Außenverhältnis (also gegenüber Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Lieferanten, Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern) unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen (incl. Privatvermögen). Dies lässt sich auch durch Vereinbarungen mit Mitgesellschaftern nicht begrenzen.

Hat sich beispielsweise ein Unternehmer bei der Gründung aus Kostengründen für die Rechtsform des Einzelunternehmers entschieden, mag das im Gründungsstadium durchaus gerechtfertigt gewesen sein. Hat er jedoch in der Zwischenzeit ein gewisses Vermögen (bspw. Versicherungsguthaben, Altersabsicherung durch Sparpläne, Immobilien etc.) erarbeitet oder seine Kredite getilgt, so setzt er dieses Vermögen seinen betrieblichen Risiken aus.
Gleiches gilt, wenn zwischenzeitlich Vermögen durch Erbschaften oder Schenkungen hinzugekommen ist.

Möglichkeiten, dem Haftungsrisiko zu begegnen.
Diese persönliche Haftung lässt sich durch die Wahl einer haftungsbeschränkten Rechtsform begrenzen. In der Praxis werden hierzu die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie die GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft, in der eine GmbH alleiniger Vollhafter ist) eingesetzt. Daneben existieren noch die sog. UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt) und die AG (Aktiengesellschaft). Aufgrund der geringen praktischen Relevanz für mittelständische Unternehmen werden letztere zwei nicht näher beleuchtet.

Bei der GmbH haftet die Gesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Eigentümer der GmbH (Gesellschafter) sowie der Geschäftsführer haften dagegen grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen. Gleiches gilt auch für die GmbH & Co. KG. Die Kommanditisten haften hier – sofern die Kommanditeinlage wirksam erbracht und nicht an den Gesellschafter zurückgewährt wurde – nur mit dieser Einlage.

Die steuerlichen Aspekte und deren Auswirkungen.
Steuerlich betrachtet sind die beiden Rechtsformen jedoch grundverschieden. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die völlig getrennt von ihren Gesellschaftern (Eigentümern) besteuert wird. Die GmbH & Co. KG hingegen ist eine Personengesellschaft, die steuerlich „transparent“ behandelt wird. Dies bedeutet, die Personengesellschaft ermittelt zwar ihren steuerpflichtigen Gewinn, die Steuerzahlung erfolgt jedoch durch den Gesellschafter mit dessen persönlichem Steuersatz. Die auf Ebene der Gesellschaft entstandene Gewerbesteuer wird bei der Einkommensteuer des Gesellschafters wieder angerechnet. Zahlungen zwischen der GmbH & Co. KG und deren Gesellschafter können je nach Ausgestaltung zwar bilanziellen Aufwand darstellen, sind für steuerliche Zwecke jedoch wieder zu neutralisieren.

Auch sollte bei der Rechtsformentscheidung die formalen Anforderungen (Beschlüsse, Gesellschafterversammlungen etc.) nicht außer Acht gelassen werden. Haftungsbeschränkte Rechtsformen bringen Pflichten mit sich, die vor allem dem Gläubigerschutz dienen. So setzt sich der Geschäftsführer bspw. weitgehenden Haftungsgefahren aus, wenn er die Pflicht zur rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrages verletzen sollte. Wird diese Pflicht verletzt, so droht die persönliche Haftung und u. U. sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Die individuellen Auswirkungen der jeweiligen Rechtsform auf Ihre persönliche Situation können nur im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt werden.

Eine seriöse und fundierte Beratung beleuchtet auch immer folgende weitere Aspekte:

  • Gestaltungsmöglichkeiten bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
  • Auswirkung auf Prüfungspflichten des Jahresabschlusses.
  • Der „Weg“ in die Rechtsform Ihrer Wahl und die damit verbundenen Kosten.
  • Die rechtsformbezogenen laufenden Kosten.

Artikel vom 11.07.2012, aktualisiert am 31.01.2017

Autor

„Stellen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens regelmäßig auf den Prüfstand.“
Diese Webseite verwendet nur technisch notwendige und funktionale Cookies, welche zum einwandfreien Betrieb dieser Website notwendig sind.
Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu. Datenschutzinformationen