Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.
Die Corona-Pandemie hält weiterhin an. Deshalb wurde vom Bundestag auch für das Jahr 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket bezüglich des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Am 9. Februar 2021 hat die Landesregierung beschlossen, die Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III für das erste Quartal 2021 fortzuführen.
Die Corona-Überbrückungshilfe III zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft wurde in Anbetracht der andauernden Corona-Krise erneut angepasst. Hierdurch soll der Zugang zur Förderung vereinfacht und ausgeweitet werden.
Nach derzeitigem Stand (17.12.2020) beabsichtigt das BMWi NICHT, Unternehmen (zum Beispiel den Handel, Brauereien und Tankstellen) mit Dezemberhilfe zu fördern, selbst wenn diese vom MPK-Beschluss vom 13.12.2020 (Schließungen aufgrund des harten Lockdowns) betroffen sind.
Die erfahrenen Steuer-Experten von Melzer & Kollegen, der Vorstandsvorsitzende der Volksbank Lahr, Peter Rottenecker und der Fördermittelspezialist Armin Göppert geben im Podcast wertvolle Hinweise.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben erste Informationen zur Dezemberhilfe und der Erweiterung der Überbrückungshilfe veröffentlicht.
Informationen hinsichtlich der Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind.
Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die 16 Länder zielgerichtete, zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Infektionswelle zu brechen. Hier finden Sie erste Einzelheiten zur neuen Corona-Hilfe.
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