Rückmeldeverfahren der L-Bank bzgl. Corona-Soforthilfe

29. Okt 2021

Die L-Bank überprüft die Angaben zum Liquiditätsengpass für ausgezahlte Corona-Hilfen. Es drohen Rückzahlungen.

Soforthilfe/Stabilisierungshilfe

Im März 2020 haben Bund und Länder über die Corona–Soforthilfe erstmals Gelder für von der Krise betroffenen Unternehmen bereitgestellt. Es konnten auf Grundlage eines geschätzten Liquiditätsengpasses kurzfristige Hilfen von bis zu 30.000 € beantragt werden.

In den letzten Tagen hat die L-Bank damit begonnen, Empfängerinnen und Empfänger der Corona-Soforthilfe zu kontaktieren und zusätzliche Angaben zu den Anfang 2020 gestellten Anträgen angefordert. Dies beinhaltet insbesondere eine umfangreiche Liquiditätsberechnung, mit welcher der geschätzte Liquiditätsengpass überprüft werden soll. Hierbei kann es zu Rückzahlungen in erheblicher Höhe kommen.

Diese Rückmeldung ist bis zum 19. Dezember 2021 vorzunehmen. Sofern der Antrag zu spät gestellt wird, kann die L-Bank den gesamten Zuschuss zurückfordern.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses und der Berechnung Ihres endgültigen Soforthilfeanspruches. Den Antrag müssen Sie anschließend selbst bei der L-Bank elektronisch einreichen. Bitte beachten Sie, dass die kurzfristige Anforderung der L-Bank zu einem unerwarteten Kapazitätsengpass in unserem Hause führt.

Wir möchten Sie deshalb bitten, uns bis spätestens 19. November 2021 zu informieren, sofern wir Sie bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses unterstützen sollen.

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